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Baden-Baden

Bauer streicht Haus grün – und hat jetzt Ärger mit der Stadt

Der Neubau war genehmigt, die Farbe nicht. Jetzt will die Stadt Baden-Baden den streitbaren Landwirt vertraglich zu Ausgleichsmaßnahmen zwingen, außerdem soll er in den Medien nicht mehr über das Thema sprechen. Er tut es trotzdem.

SCHON GEPFLANZT sind die Hochstämme für die Streuobstwiesen, die Michael Bilger als Ausgleich für die auffällige Farbgestaltung der Neubau-Fassade der Baumschule Bilger vor Steinbach angeboten hat.
SCHON GEPFLANZT sind die Hochstämme für die Streuobstwiesen, die Michael Bilger als Ausgleich für die auffällige Farbgestaltung der Neubau-Fassade der Baumschule Bilger vor Steinbach angeboten hat. Foto: Bühler

Ein Bauer streicht die Fassade seines Hauses bei Steinbach grün – ohne Absprache. Jetzt will ihn die Stadt Baden-Baden vertraglich zu Ausgleichsmaßnahmen zwingen, außerdem soll er in den Medien nicht mehr über das Thema sprechen. Er tut es trotzdem.

Landwirt Michael Bilger ist sichtlich erregt: „So langsam gehen mir das Gezerre und die Verhandlungen nach dem grünen Anstrich unseres Neubaus auf die Gesundheit.“ Er hält einen zehnseitigen „öffentlich-rechtlichen Vertrag“ in den Händen, der ihm von der Stadtverwaltung Baden-Baden zugestellt wurde.

Maulkorb-Klausel?

„Für den Fall, dass der Bauherr den Verpflichtungen nicht nachkommt, wird vereinbart, dass in diesem Fall eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro sofort fällig ist“, sticht aus dem Papier hervor. Und weiter steht darin unmissverständlich: „Es gibt eine abgestimmte Pressemitteilung, auf eine Veröffentlichung von Vertragshinhalten wird dauerhaft verzichtet“, wird eine „Maulkorb-Klausel“ für den Steinbacher Landwirt formuliert.

Diese soll das unangenehme Thema „grüne Fassade“ nun nachhaltig aus den Medien verbannen. „Ich soll schweigen und alles hinnehmen, was in den Vertrag von der Stadtverwaltung reingeschrieben wurde“, bilanziert Bilger, der eigentlich davon ausgegangen ist, dass nach dem vorangegangenen Treffen mit den Vertretern der Stadt die Vertragsinhalte abgestimmt werden.

Grüne Farbe nicht erwünscht

„Es geht hier bei dem Vertrag um die Ausgleichsmaßnahmen, weil ich die Fassade unseres Neubaus bei der Baumschule ohne Abstimmung grün gestrichen habe. Das Grün ist den Herrschaften zu auffällig. Uns, und nachweislich vielen unserer Kunden, gefällt sie aber und wir wollen sie nicht entfernen.“

Bei einem Gütetermin Anfang Januar sah es laut Bilger zunächst danach aus, dass mit den vereinbarten Ausgleichsmaßnahmen in Form einer neu anzulegenden Streuobstwiese die Sache aus der Welt sei. Die wurden mittlerweile bereits in der Sichtachse zwischen dem besagten Neubau mit der auffälligen grünen Farbe und der Bundesstraße zwischen Müllenbach und Steinbach sozusagen als künftiger Sichtschutz geplant.

Landwirt verweigert Unterschrift

So weit, so gut, dachte sich eben Michael Bilger, nachdem die achtköpfige Delegation Anfang Januar bei dem Vor-Ort-Termin unter Vorsitz von Baden-Badens Bürgermeister Alexander Uhlig auf dem Gelände der Baumschule sich nach monatelangen Verhandlungen auf einen Vertrag zur „Vereinbarung der Ausgleichsmaßnahmen“ geeinigt habe. Aber mit der Zusendung des zehnseitigen Vertragswerks mit genauen Farbpaletten und Liegenschaftsplänen sieht auf einmal die Welt für Michael Bilger anders aus: „Das kann ich und werde ich nicht unterschreiben. Das ist ein Vertrag, der sich über Generationen hinweg oder im Fall eines Verkaufes auf unseren Betrieb und dessen Wert nachhaltig auswirken wird“, stellt er gegenüber dieser Zeitung fest.

Streuobstwiese und Begrünung als Ausgleich

Nun ist guter Rat teuer, zumal der Familienvater nun schweigen soll. „Da steht drin, dass es bei Unterzeichnung eine abgestimmte Erklärung gegenüber den Medien geben wird. Aber darüber hinaus darf über die Inhalte des Vertrages nichts an die Presse gelangen. Wo sind wir denn hier?“, fragt Michael Bilger.

Es gebe doch nichts zu verbergen, wenn er als Ausgleich für die nicht erwünschte Fassadenfarbe eine wertvolle Streuobstwiese anlege. „Bei der geforderten Begrünung der Fassade wird genau vorgeschrieben, wie die einmal wachsen soll“, geht er auf die bis ins letzte detaillierte Vorschriften ein. „Wir haben beim Treffen über die Maßnahmen gesprochen. Das war wirklich okay. Aber in dem Vertrag steht jetzt, dass bei der geringsten Zuwiderhandlung eine Strafe von 10.000 Euro fällig wird. Das ist alles unglaublich. Es ist wohl unschwer nachvollziebar, dass ich so einen Maulkorbvertrag nicht unterschreiben kann“, gibt er gegenüber dem ABB zu verstehen.

"Ich gehe davon aus, dass mit Herrn Bilger mit der Unterredung und dem anschließenden Vertrag eine Einigung erzielt werden sollte. Es ist schade, wenn das nicht klappt. Eine Konventionalstrafe ist bei so einem Vertrag normal“, erklärt Roland Seiter, Sprecher der Stadt Baden-Baden.

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