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Mögliche Schadenersatzforderung

Geplantes Betonwerk in Achern abgelehnt: Gemeinderat scheut Prozessrisiko nicht

Das in unmittelbarer Nähe zu einem Seniorenheim geplante Betonwerk sorgt in Achern weiter für Diskussionen. Der Gemeinderat will hart bleiben – auch wenn Schadenersatzforderungen drohen.

Achern Gewerbebrache Güterhallenstraße/Betonwerk
Auf diesem Gelände an der Güterhallenstraße soll in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugebiet „Neues Wohnen an der Acher“ ein Betonwerk errichtet werden. Foto: Michael Moos

Es bleibt beim „Nein“: Nach dem Bauausschuss hat auch der Gemeinderat die Ansiedlung eines Betonwerks in der Güterhallenstraße abgelehnt. Das könnte juristische Konsequenzen haben.

Nach Einschätzung der Stadtverwaltung wäre die geplante Anlage genehmigungsfähig, obwohl sie in unmittelbarer Nähe eines Seniorenheims und des Baugebiets „Neues Wohnen an der Acher“ entstehen soll.

Oberbürgermeister Klaus Muttach (CDU) und Bürgermeister Dietmar Stiefel wollen nicht ausschließen, dass der Bauherr deshalb Schadenersatzforderungen geltend macht.

Gemeinderat Achern lehnt Ansiedlung eines Betonwerks ab

Wie schon im Bauausschuss herrschte nun auch im Gemeinderat Einigkeit in der Ablehnung des Projekts. Es gab bei der Abstimmung nur eine Enthaltung – die von Oberbürgermeister Klaus Muttach, der sich offenbar erneut nicht dazu durchringen konnte, den befürwortenden Vorschlag der Verwaltung zu unterstützen.

Wie berichtet, plant der Investor mit einer Produktionskapazität von 50.000 Kubikmeter Beton pro Jahr, als Betriebszeiten sind die Werktage von 6 bis 20 Uhr plus die Samstage von 6 und 12 Uhr im Gespräch. Um die von dem entstehenden Betonwerk ausgehenden Geräusche zu verringern, ist unter anderem eine elf Meter hohe Lärmschutzwand vorgesehen.

Zum Hintergrund: Vor einem knappen Jahr hatte der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Güterhallenstraße-Hinterbann“ beschlossen und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen.

Seinerzeit stand der Vorschlag im Raum, hier ein „eingeschränktes Gewerbegebiet“ zu planen, mittlerweile geht die Verwaltung laut Bürgermeister Stiefel angesichts der vorhandenen Umgebungsstruktur aber von einem reinen Gewerbegebiet aus – und hier sei das Betonwerk nach Erkenntnissen externer und interner Gutachten sowie auch nach Einschätzung des Gewerbeaufsichtsamts zulässig.

Deshalb habe die Bauverwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, trotz aller Bedenken eine Ausnahme von der mittlerweile um ein Jahr verlängerten Veränderungssperre zu gewähren.

Unterschiedliche Bewertung des juristischen Risikos nach Ablehnung im Gemeinderat

Die Sprecher aller im Gemeinderat vertretenen Parteien waren sich in der Ablehnung des Betonwerks einig, unterschiedlich fiel allerdings die Bewertung des juristischen Risikos aus. „Wir können versuchen, diesen Weg zu gehen, die Sache wird uns aber wohl noch einmal beschäftigen“, erklärte Thomas Kohler (Freie Wähler), der auch ein mögliches Veto von Oberbürgermeister Klaus Muttach gegen den ablehnenden Gemeinderatsbeschluss nicht ausschließen mochte.

Man muss auch mal streiten – alles andere wäre ein Witz.
Markus Singrün, SPD-Fraktion

„Ich sehe einer Schadenersatzforderung mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“, machte Manfred Nock im Namen der Acherner Bürger Liste (ABL) deutlich. „Man muss auch mal streiten – alles andere wäre ein Witz“, meinte Markus Singrün (SPD) mit Hinweis auf den Standort des Betonwerks in unmittelbarer Nähe des einstigen Glashütten-Areals, auf dem bekanntlich mehr als 400 Wohnungen, ein Seniorenheim und ein Kindergarten gebaut werden.

Während Bürgermeister Dietmar Stiefel auf eine entsprechende Anfrage von Martin Siffling (Die Grünen) die Höhe der möglicherweise auf die Stadt zukommenden Regressforderungen nicht beziffern konnte, fuhr CDU-Fraktionschef Karl Früh schweres Geschütz auf.

Für ihn geht es nicht darum, einen finanziellen Schaden von der Stadt abzuwenden, sondern um das Wohl der Bürger: „Dafür haben wir einen Eid abgelegt.“ Das Betonwerk sei an dieser Stelle „so etwas von daneben“, so Früh. Möglichen Schadensersatzforderungen müsse die Stadt „mit allen Mitteln entgegentreten“.

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