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Überblick

Corona-Hotspots: Wo jetzt Ausgangsbeschränkungen gelten

Landesweite Ausgangssperren sind gekippt: Seit Donnerstag gelten neue Regeln für regionale Corona-Hotspots. Ein Überblick.

Überblick: Wo jetzt Ausgangssperren gelten, zeigt unsere regelmäßig aktualisierte Grafik
Überblick: Wo jetzt Ausgangssperren gelten, zeigt unsere regelmäßig aktualisierte Grafik. Foto: dpa/BNN

Bislang war diese Corona-Regel leicht zu verstehen: Zwischen 20 und 5 Uhr galt landesweit eine Ausgangssperre. Wer trotzdem das Haus verließ, musste bei einer Kontrolle triftige Gründe, etwa den Weg zur Arbeit, nennen können.

Diese Regelung hat der Verwaltungsgerichtshof am 8. Februar aber gekippt. Stattdessen gelten nun regionale Beschränkungen.

Maßgeblich dafür ist die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen. Liegt diese über 50, sind Stadt- und Landkreise angehalten, eine Ausgangssperre zu erlassen. Diese würde dann zwischen 21 und 5 Uhr gelten.

Die Ausgangssperren gelten allerdings nicht automatisch. Vielmehr muss das jeweilige Gesundheitsamt „eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“ erkennen. Zudem muss ein „diffuses Infektionsgeschehen“ feststellbar sein.

Das ist der Fall, wenn die Zunahme der Infektionen nicht einem bestimmten Ort, etwa einem Pflegeheim, zugeordnet werden kann. Insofern gibt es also Möglichkeiten für das Gesundheitsamt, auf die Anordnung von Ausgangssperren zu verzichten - so wie zuletzt im Ortenaukreis.

Die neuen Ausgangssperren sollen wieder aufgehoben werden, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage in Folge unter 50 liegt.

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