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Vor dem Landgericht Baden-Baden muss sich ein 33-Jähriger aus Kehl für den gewerbsmäßigen Handel mit Drogen verantworten. Der Verteidiger betonte, sein Mandant habe keinen Zugriff auf die vollständigen Ermittlungsakten und schon gar nicht auf die Rohdaten der abgefangenen Chatverläufe gehabt.