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Was an Fastnacht möglich ist

Narretei mit Masken und auf Abstand? Acherner Zünfte im Gespräch mit der Stadtverwaltung

Alle Zünfte in der Stadt Achern und den Stadtteilen haben sich mit der Stadtverwaltung getroffen, um zu überlegen, was an Fastnacht machbar ist und wie. Einiges wird anders sein als üblich.

Hexen im Gänsemarsch
Trotz Masken und Abstand: Umzüge wie auf diesem Archivbild wird es auch in der Fastnacht 2022 nicht geben. Foto: Roland Spether

Einen zum Narrenbaum verwandelten Christbaum lässt die Corona-Verordnung ebenso zu wie einen närrischen 2G-Spaziergang von Guggenmusikern am „Schmutzigen Donnerstag“, eine Rathaus-Erstürmung im ganz kleinen Kreis oder ein „närrisches Mittagessen to go“.

Dies alles und manches mehr wäre nach der aktuell gültigen Verordnung durchaus denkbar, die im Mittelpunkt eines Treffens von Vertretern der Zünfte und Vereine mit Vertretern der Acherner Stadtverwaltung stand. Im Mittelpunkt steht die 2G-Regel.

Mehr als 20 Verantwortliche aus der Kernstadt und den Stadtteilen waren in den Bürgersaal gekommen, um miteinander ins Gespräch zu kommen sich quasi aus erster Hand über das informieren zu lassen, was an Fastnacht geht und was nicht.

Aktuelle Corona-Regeln bilden die Grundlage – könnten sich aber auch ändern

Den Anstoß zu diesem Treffen hatte der Vorsitzende und Oberzunftmeister der Eiskellerdämonen Oberachern, Dirk Scheuß, gegeben, der sich sehr erfreut über die große Resonanz aus den Reihen der Zünfte und Vereine zeigte und sich bei den Vertretern der Stadt bedankte.

Arno Sackmann, Leiter des Fachgebietes Sicherheit und Ordnung, und Hans-Peter Vollet, Leiter des Fachbereichs Soziales, Kultur und Sport, bewerteten die Initiative für das Gespräch positiv, denn dadurch bestand die Möglichkeit, mit nahezu allen Verantwortlichen gleichzeitig zu sprechen und sie über die Sachlage zu informieren – mit der Einschränkung, dass die aktuellen Corona-Regeln vom 8. Februar die Grundlage der Information bildeten und diese bei dem derzeitigen Auf und Ab bis zum Höhepunkt der Narretei durchaus wieder anders sein könnte.

2G im Innen- und Außenbereich bei Fastnacht-Veranstaltungen

Doch für die Verantwortlichen der Vereine war wichtig zu hören, dass sich auch die Fastnachter auf der Alarmstufe 1 befinden, im Innen- und Außenbereich auf jeden Fall die 2G-Regeln beachten und diese auch überprüfen müssen.

Theoretisch wären mit einer geforderten Auslastung von maximal 50 Prozent auch Veranstaltungen in Hallen möglich, doch dazu wären entsprechende Hygiene-Konzepte mit Masken und Abstand nötig. Tanz von Aktiven auf der Bühne geht, Tanz der Narren in der Halle geht nicht, war zu hören.

Analog der derzeit gültigen Corona-Regeln zeigten Arno Sackmann und Hans-Peter Vollet Möglichkeiten auf, unter welchen Bedingungen närrische Veranstaltungen und Aktionen ablaufen können. Wenn diese stattfinden, dann könnten Vereine unter Bezug auf ihr Hausrecht auch eine freiwillige 2G-plus-Regel einfordern, um auf der ganz sicheren Seite zu sein.

Fastnachtsumzüge im klassischen Sinn können nicht stattfinden

Klar gemacht wurde noch einmal, dass Umzüge im klassischen Sinn nicht stattfinden dürfen. Auch sollten die Narren auf keinen Fall in öffentliche Gebäude wie Kindergärten und Schulen gehen, um die Fastnacht hochleben zu lassen. Doch Winken auf Abstand, Süßes auf die Treppe stellen oder andere originelle Ideen auf Distanz seien machbare Dinge.

Deutlich wiesen die Vertreter der Stadt aber darauf hin, dass die 2G-Regeln ernst genommen werden müssen, sowohl zum eigenen Schutz als auch dem der Mitglieder und der vielleicht zufällig am Wegesrand stehenden Fastnachter.

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