Vielfältig sind die Reaktionen auf den Streit zwischen der Stadt Achern und dem Ortenaukreis: Die heftigste Reaktion kommt von Michael Wegel: Der Kommandant der Acherner Feuerwehr stellte sein Amt als stellvertretender Kreisbrandmeister zur Verfügung. Über seine Entscheidung hat er am Montagabend Landrat Frank Scherer und den Acherner Gemeinderat informiert.
Seine Entscheidung begründete Wegel unter anderem damit, dass das Landratsamt mit Reinhard Kirr dem eigenen Dezernenten keinen Glauben schenke und im Übrigen von „Mauschelei“ spreche. Oberbürgermeister Klaus Muttach, der in der Auseinandersetzung über die Kostenübernahme für eine Bodensanierung alle rechtlichen und politischen Mittel ausschöpfen will und überdies die interkommunale Zusammenarbeit der Feuerwehren in der nördlichen Ortenau in Frage stellt, bedauerte die Entscheidung Wegels. Er habe den fraglichen Löscheinsatz am 21. August 2014 „bravourös geleitet“.
Streit um Expertise des Gutachters
Muttach: „Mit Umsicht, hohem Sachverstand und Engagement hat er den Löscheinsatz bestmöglich organisiert und dabei Verantwortung für Leib und Leben der Einsatzkräfte übernommen.“
Muttach hat seine Einschätzung am Dienstag auch in einem Schreiben an Landesumweltminister Franz Untersteller dargelegt. Es sei unverständlich, dass das Land Baden-Württemberg einen in Feuerwehrkreisen als fragwürdig geltenden Gutachter aus Hamburg beauftragt hat. Er sprach von einem „unangemessenen und unwürdigen Vorgehen des Ministeriums“ und bat den Minister darum, als politischen Verantwortlichen dafür Sorge zu tragen, „dass der untadelige Ruf unserer Feuerwehr und deren Einsatzbereitschaft nicht beschädigt wird.“
Auch das Landratsamt bedauerte die Entscheidung Wegels: Man wolle das Gespräch mit ihm und der Stadt Achern suchen, sagte Sprecherin Birgit Franz auf Anfrage. „Der Landkreis würde eine kompetente, zuverlässige und engagierte Persönlichkeit verlieren.“
Kommunen sind versichert
Das Ministerium hat in einer Stellungnahme gegenüber dem ABB die Vorwürfe zurückgewiesen. Holger de Vries sei ein qualifizierter Brandsachverständiger, dessen Expertise zum Beispiel auch vom BGH schon in einer Entscheidung zugrunde gelegt wurde. „Er ist keineswegs unser Haus- und Hofgutachter“, so Ministeriumssprecher Ralf Heineken.
Wert legte Heineken auf die Feststellung, dass von einer Verunglimpfung der Feuerwehr nicht die Rede sein können. Es würden weder Feuerwehrleute noch ihre Kommandanten belangt. Aber wenn ein Fehler passiert sei, dann müsse das berücksichtigt werden. Für solche Fälle seien Kommunen versichert. Laut Heineken sei die umweltschädigende Wirkung von PFC-haltigen Löschschäumen zum Zeitpunkt des Brandes bekannt gewesen. Das Landratsamt sei verpflichtet, eine so genannte Störersuche vorzunehmen. Der Eigentümer des Grundstücks habe geltend gemacht, dass er nicht verantwortlich ist.