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Achern

Lipödem-Patientin klagt gegen Krankenkasse: "Es war keine Schönheits-Operation"

Sandra Hoffmann leidet unter einem Lipödem. Aufgrund des hohen Leidens entschied sie sich für eine Fettabsaugung. Obwohl ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten – bislang noch zu Recht – abgelehnt hatte. Hoffmann klagte gegen die Entscheidung ihrer Kasse und verlor. Sie hat Berufung eingereicht, jetzt muss das Landessozialgericht entscheiden.

Ortenau Klinikum
Ambulante Operationen wird es in Zukunft immer öfter gegeben. Doch im Ortenau Klinikum ist die Zahl der Eingriffe zuletzt stark zurückgegangen. Dies liege auch an der Konkurrenz niedergelassener Ärzte, heißt es im Klinikum. Foto: Sven Hoppe

Sandra Hoffmann (Name von der Redaktion geändert) lebt in einem Acherner Stadtteil und leidet unter einem Lipödem. Aufgrund des hohen körperlichen und psychischen Leidens entschied sie sich für eine Fettabsaugung. Obwohl ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten – bislang noch zu Recht – abgelehnt hatte.

Hoffmann klagte gegen die Entscheidung ihrer Kasse und verlor. Allerdings hat das Thema mittlerweile die Bundespolitik erreicht. Seit kurzer Zeit müssen die Kassen die Kosten für eine Fettabsaugung beim Stadium III der Krankheit übernehmen, quasi als Testphase.

Hoffmann will deshalb nicht aufgeben und hat Berufung eingereicht, jetzt muss das Landessozialgericht entscheiden.

Hoffmann war immer sportlich, jemand der Dinge sofort erledigt. Neben ihrem Vollzeitjob absolvierte sie ein Studium. 2016 nahm sie dann in kurzer Zeit ohne ersichtlichen Grund 15 Kilogramm zu, überwiegend an den Beinen.

Kleinere Tätigkeiten haben sie - mit 26 Jahren - immer mehr angestrengt. „Nach der Hälfte unseres Treppenhauses musste ich Pause machen, weil es in den Beinen so brannte.“

Sport und Ernährungsumstellung helfen nicht

Der Hausarzt empfahl ihr, Sport zu machen und gesünder zu essen, der nächste Arzt hielt das Ganze für ein Lymphödem. Doch egal ob Sport, Ernährungsumstellung oder regelmäßige Lymphdrainage, Gewicht und Beschwerden wurden nicht weniger - im Gegenteil.

"Ich habe Sport gemacht, bis ich vor Schmerzen nicht mehr konnte." Schon die geringste Berührung der Beine tat unheimlich weh. "Meine Beine fühlten sich von außen an, als wären sie mit Styropor-Knoten gefüllt. Ich brauchte so viel Kraft, um nur einen Schritt zu machen."

Physiotherapeutin vermutet ein Lipödem

Ihre Physiotherapeutin machte sie irgendwann auf das Krankheitsbild des Lipödems aufmerksam und empfahl ihr einen Phlebologen (Venen-Spezialist), der die Vermutung bestätigte.

Ein weiterer Spezialist erklärte Hoffmann, dass sich die Krankheit bei ihr erst im Stadium I oder II befinde. „Als ich Bilder von Patientinnen im Stadium III sah, wurde mir klar, dass ich das Geld für eine Operation zusammen bekommen muss, falls die Krankenkasse nicht bezahlt.“

Sie reichte alle Unterlagen ein, doch von der Kasse kam die Ablehnung, die Hoffmann fassungslos machte. Die Kasse schrieb, sie solle es weiter mit konventionellen Methoden versuchen, auch wenn es nichts bringe.

Sie rechnete der Kasse in einer Antwort vor, dass die weitere Inanspruchnahme der konventionellen Leistungen für diese teurer würde, als die Übernahme der OP-Kosten. „Darauf habe ich nicht einmal eine Antwort erhalten.“

Behandlung nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten

Der zuständige Mitarbeiter der Versicherung erklärt die Gründe der Ablehnung und weist darauf hin, dass ihnen der Leidensdruck der Lipödem-Betroffenen durchaus bewusst sei.

Dennoch seien sie als Krankenkasse dem Sozialgesetzbuch verpflichtet. „Bei einer stationären Liposuktion dürfen wir die dafür anfallenden Kosten nicht übernehmen, weil diese Behandlung nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten ist“, erklärt er.

Es war keine Schönheits-Operation

Hoffmann sah keinen anderen Ausweg und unterzog sich der Fettabsaugung, die sie von Erspartem und mit Hilfe von Partner und Eltern bezahlte. „Es war keine Schönheits-Operation“, betont sie.

Die Fettzellen, das bestätigten auch die Ärzte, wären durch Sport und gesunde Ernährung nicht zurückgegangen. Dass die Operation der richtige Weg war, steht für Hoffmann also außer Frage. Sie hat durch die Behandlung ihre Lebensqualität wieder bekommen.

Man zahlt immer ein und wenn man Hilfe braucht, bekommt man sie nicht.

Dennoch kann sie mit dem Thema nicht abschließen. Sie ist von der Reaktion ihrer Krankenkasse enttäuscht. „Man zahlt immer ein und wenn man Hilfe braucht, bekommt man sie nicht.“

Deshalb beschloss sie, gegen die Kasse zu klagen, verlor aber in erster Instanz. Die Richterin habe auf einen Vergleich gedrängt, bei dem die Kosten zwischen den Parteien halbiert worden wären. Zudem habe sie festgestellt, dass es sich in Hoffmanns Fall nicht um Fettleibigkeit, sondern tatsächlich um eine Krankheit handle.

Krankenkasse lehnt einen Vergleich ab

Der Vergleich kam trotzdem nicht zustande, die Krankenkasse lehnte ab. „Warum das Sozialgericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hat, ist für uns nicht nachvollziehbar und hätte auch bei Annahme zu keiner Rechtssicherheit geführt, die wir allerdings bei unseren Entscheidungen brauchen“, begründet der Mitarbeiter der Versicherung.

Hoffmann sieht das anders. Kurz nach der Verhandlung habe ihr Anwalt noch einmal mit dem Justiziar der Versicherung über den Vergleich gesprochen, der ihn nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung abgelehnt habe. Die Begründung dafür macht Hoffmann noch wütender.

Man habe die Besonderheiten des Falls besprochen und sei bereit gewesen, sich in Richtung des Vergleichs zu bewegen. Allerdings habe man festgestellt, dass Hoffmann die Mitgliedschaft in der Krankenkasse inzwischen gekündigt habe.

Deshalb sei man nicht mehr bereit, ihr entgegen zu kommen und lehne den Vergleich ab. Wenn jemand der Versicherung den Rücken kehre, sehe man nicht ein, sich für denjenigen einzusetzen. Daher bleibe man bei der Ablehnung des Vergleichs.

Der Mitarbeiter der Versicherung äußert sich dazu wiederum so: Er habe mit dem Justiziar Rücksprache gehalten und könne nicht bestätigen, dass die Kündigung ein Kriterium für die Ablehnung des Vergleichs gewesen sei. „Unsere Entscheidungen beruhen auf den gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches, nicht auf der Kündigung einer Mitgliedschaft.“

Landessozialgericht muss jetzt entscheiden

Die Aussagen der Versicherung machen Hoffmann wütend. Sie will das nicht auf sich sitzen lassen, hat Berufung eingelegt und klagt weiterhin auf die volle Erstattung der Behandlungskosten von mehr als 14 000 Euro.

Sie habe oft überlegt ob sie die Sache weiter verfolgen solle, weil es so viel Kraft koste, gibt sie zu. Aber sie wolle auch dazu beitragen, dass das Krankheitsbild des Lipödems bekannter wird. „Wenn ich nur eine Person dazu bringen kann, sich mit der Krankheit zu beschäftigen, habe ich schon etwas erreicht.“

Über den Rechtsstreit muss jetzt eine höhere Instanz, das Landessozialgericht entscheiden.

Was ist ein Lipödem?

Ein Lipödem ist eine Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Die voranschreitende Erkrankung tritt oft nach hormonellen Umstellungen wie etwa einer Schwangerschaft auf.

Dabei kommt es zu einer Fettvermehrung, vor allem an Beinen, Hüfte, Gesäß und auch an den Armen. Die Einlagerungen von Flüssigkeit aus dem Gefäßsystem können mit Schmerzen und Druckempfindlichkeit aber auch der Neigung zu blauen Flecken einhergehen.

Eine Laboruntersuchung oder ein bildgebendes Verfahren zur Feststellung dieser Erkrankung gibt es noch nicht. Deshalb bleiben Lipödeme oft unerkannt und werden als Übergewicht oder Fettleibigkeit fehlgedeutet. Die Ursache dieser Erkrankung kann noch nicht behandelt werden, deshalb zielt die Therapie auf eine Verbesserung der Symptome und den Stopp der weiteren Zunahme der Fettansammlungen ab.

Derzeit bedeutet das: Kompressionstherapie durch konsequentes Tragen von Kompressionsstrümpfen kombiniert mit Bewegung, manuelle Lymphdrainage und Gewichtsreduktion, sofern möglich. Nur wenn die konventionelle Behandlungsmöglichkeiten nicht greifen, kann eine operative Therapie mittels einer Liposuktion (Fettabsaugung) in Betracht gezogen werden. Die Gefahr dabei ist allerdings die Zerstörung der oberflächlichen Lymphgefäße, die zu einem zusätzlichen Lymphödem führen kann.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat in einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz die Übernahme dieser Behandlungsart gefordert.

Daraufhin hat der Gemeinsame Bundesausschuss im September beschlossen, dass gesetzliche Krankenkassen nun zur Kostenübernahme einer Liposuktion bei einem Lipödem ab dem Stadium III verpflichtet sind. Das ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet, zu diesem Zeitpunkt werden auch die Ergebnisse der Erprobungs-Studie erwartet, die der GBA zur Liposuktion bei Lipödemen in die Wege geleitet hat.

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