Skip to main content

Rückwirkend bis zum 1. Januar

Mehrwertsteuersenkung bei Trinkwasser: So viel sparen die Menschen rund um Achern

Gute Nachrichten für viele Menschen in der Region: Beim Trinkwasser wird sich die Senkung der Mehrwertsteuer positiv für die Verbraucher auswirken – und das sogar rückwirkend zum 1. Januar. Der ABB hat in den Rathäusern verschiedener Kommunen im Raum Achern nachgefragt.

Wasserwerk Rotherst in Achern - Fautenbach
Die Wasserrechnung sinkt: Die Kommunen wollen die Senkung der Mehrwertsteuer an die Verbraucher weitergeben – und zwar für das gesamte Jahr 2020. Im Bild die Förderanlagen im Wasserwerk Rotherst in Fautenbach. Foto: Michael Moos

Die Senkung der Mehrwertsteuer gilt auch für die Kommunen. Sie können bei Lieferungen und Leistungen selbst profitieren, wollen den reduzierten Satz aber auch an die Bürger weitergeben. Das gilt vor allem bei der Wasserrechnung. Einig sind sich alle Kommunen darin, dass die befristete Senkung der Mehrwertsteuer zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand führt. Andererseits werde man bei Investitionen auch selbst davon profitieren.

Acherns Oberbürgermeister Klaus Muttach hat sofort nach Bekanntwerden der Mehrwertsteuerabsenkung alle Mitarbeitenden der Stadt und der Schulen informiert. Dabei ging es darum Beschaffungen und Baumaßnahmen möglichst so zu terminieren, dass Lieferungen und Leistungen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember abgerechnet wird.

Reduzierung kommt unmittelbar beim Bürger an
Klaus Muttach, Oberbürgermeister Achern

Umgestellt habe man die mehrwertsteuerpflichtingen Leistungen der Stadt an ihre Bürger – das gilt beispielsweise für Verkaufsartikel in der Tourist-Information, vor allem aber für die Wassergebühren: „Die Wassergebühren werden für den gesamten Abrechnungszeitraum 2020 zum reduzierten Steuersatz von fünf Prozent abgerechnet“, so Muttach. „Diese Reduzierung kommt unmittelbar beim Bürger an“.

Ähnliches ist aus Rheinau zu hören: „Da der Ablesezeitraum zum 31. Dezember 2020 endet, ist grundsätzlich der am Ende 2020 geltende Umsatzsteuersatz von fünf Prozent anzuwenden“, so Stadtkämmerer Uwe Beck. Die Korrektur werde bei der Endabrechnung berücksichtigt. Des weiteren prüfe die Stadtverwaltung bei den Hallenbädern, ob die Weitergabe des gesenkten Mehrwertsteuersatzes möglich ist.

Bei einer Gebühr von drei Euro macht die Mehrwertsteuerabsenkung laut Beck weniger als sechs Cent aus. Ob sich dies in den automatischen Kassensystemen einstellen lasse oder ob es andere Möglichkeiten gebe, werde derzeit untersucht.

Rheinau rechnet mit Einsparungen von 80.000 Euro

Bei Lieferungen und Leistungen profitiere die Stadt Rheinau selbst von der Mehrwertsteuersenkung – Uwe Beck rechnet mit einer Ersparnis von rund 80.000 Euro. Dem stehe allerdings ein erhöhter Aufwand für die Prüfung aller aktuellen Vertragsverhältnisse gegenüber.

Mit Einsparungen im sechsstelligen Bereich rechnet Renchens Bürgermeister Bernd Siefermann. Der Grund dafür sei in dem hohen Investitionsvolumen im zweiten Halbjahr 2020 zu suchen. Und die Entlastung ist nach den Worten des Bürgermeisters hoch willkommen: „Für uns ist jede Einsparung sehr wichtig, da wir ein enormes Einnahmedefizit von über drei Millionen Euro erwarten.“

Für Kunden sind Auswirkungen gering

„Die kurzfristige Senkung der Mehrwertsteuersätze stellt insbesondere kleinere Kommunen wie Sasbachwalden vor große administrative Probleme“, sagt Bürgermeisterin Sonja Schuchter. Nötig seien zahlreiche Anpassungen, die erhebliche personelle Ressourcen erfordern. Betroffenen seien die Wasserversorgung, der Touristikbereich, das Freibad, die Nahwärme- und Breitbandversorgung, die Fotovoltaik und das Blockheizkraftwerk.

Für die Kunden seien die Auswirkungen in der Regel gering: Bei einem Freibadeintritt von 3,50 Euro wirkt sich die Mehrwertsteuersenkung mit neun Cent aus. Andererseits müsse die Gemeinde aufgrund der Zutrittsbeschränkungen und Hygienevorschriften einen höherem Aufwand kalkulieren.

Sasbach hofft auf positive finanzielle Auswirkungen

Positive finanzielle Auswirkungen erwartet Sasbachs Bürgermeister Gregor Bühler durch die Mehrwertsteuersenkung bei größeren Investitionsvorhaben. Die Gemeinde sei „bestrebt, die laufenden Maßnahmen zwischen Juli und Dezember finanziell abzuwickeln. Im übrigen bleibe abzuwarten, „ob die Mehrwertsteuer tatsächlich nur bis zum 31. Dezember 2020 reduziert bleibt.“

Auch in Lauf können die Bürger damit rechnen, dass ihr Wasserverbrauch für das ganze Jahr zum reduzierten Satz abgerechnet wird. Auch bei Glasfaserhausanschlüssen wird die Mehrwertsteuersenkung weitergegeben, so Bürgermeister Oliver Rastetter. Allerdings verneint er die Frage, ob etwa Baumaßnahmen vorgezogen werden, um einen Spareffekt bei der Mehrwertsteuer zu erzielen: „Projekte baulicher Art laufen ohne Unterbrechung weiter“.

Kappelrodeck verlangt Korrekturen

Kappelrodecks Bürgermeister Stefan Hattenbach will sämtliche Verträge und Vereinbarungen für Lieferungen und Leistungen prüfen und notfalls ändern oder ergänzen, um in den Genuss der Vorteile des Gesetzes zu kommen. Die Gemeinde werde von Geschäftspartnern Korrekturen für die Rechnungen verlangen, für die man Zahlungen für die Leistungen bereits im Voraus getätigt haben, die aber dem zweiten Halbjahr zugeordnet werden können.

Auf den erhöhten Verwaltungsaufwand verweist auch der Ottenhöfener Bürgermeister Hans Jürgen Decker. Andererseits werden die Gemeinde bei Investitionen und beim Wareneinkauf sowie die Bürger durch eine niedrigere Wasserrechnung von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren.

In den Genuss einer reduzierten Wasserrechnung werden auch die Verbraucher in Seebach kommen. Aber auch die Gemeinde selbst will von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren: Bürgermeister Reinhard Schmälzle verweist dazu auf Beschaffungen und Aufträge, bei denen sich einige Euro sparen lassen. Darüber hinaus werde überlegt, ob Anschaffungen vorgezogen werden – dabei werde man aber sehr genau auf die Preise achten.

Beispielrechnung:

Der Wasserverbrauch liegt in einem Privathaushalt in Deutschland bei etwa 45 Kubikmeter pro Person. Bei einem der Nettopreis von 1,87 Euro in Achern, ergeben sich inklusive sieben Prozent Mehrwertsteuer zwei Euro je Kubikmeter Frischwasserbezug, also 90 Euro für eine Privatperson im Jahr. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer von sieben auf fünf Prozent ergibt auf dieser Grundlage pro Person eine Ersparnis von 1,68 Euro. Umgerechnet auf den Vier-Personen-Haushalt würde sich die Wasserrechnung von 360 Euro durch die Mehrwertsteuersenkung um exakt 6,72 Euro reduzieren.

nach oben Zurück zum Seitenanfang