Nein, ist die klare Antwort von Susanne Panther. Sie ist Sachgebietsleiterin Umwelt und Außenanlagen in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Bühl und weiß, dass viele Obstbäume auf öffentlichem Grund bereits vergeben sind. Damit haben Besitzer und Pächter das Ernterecht.
„Dass Früchte vom Baum gefallen sind, ist nicht zwingend ein Hinweis darauf, dass sich niemand um den Baum kümmert“, erklärt sie. Apfelbäume beispielsweise verlieren auch durch Wurmbefall oder Stürme ihre Früchte. Grundstückbesitzer haben zudem eine Pflegepflicht: Mindestens einmal im Jahr müssen sie sich um ihr Grundstück und den darauf befindenden Bewuchs kümmern.
Städte und Gemeinden können Obstbäume zuweisen oder für Aktionen nutzen
Einige Obstbäume, wie etwa die Apfel- und Birnbäume in der Streuobstallee im Waldhägenich, dienen auch besonderen Aktionen: Hier sammeln Schulklassen gemeinsam mit den Schutzgebietsbetreuern und Freiwilligendienstleistenden das Obst auf. Aus dem Saft für die Bühler Kindergärten gepresst wird, erklärt Panther. In diesem Jahr erhält jeder Kindergarten vier Kisten Apfelsaft.
"Mundraub" wurde abgeschafft
Wer ohne Erlaubnis Obst pflückt, der begeht kein Kavaliersdelikt, betont Uwe Kimberger von der Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau im Landratsamt Rastatt. Wie die Fachzeitschrift Obst & Garten berichtet, wurde der Straftatbestand der Verbrauchsmittelentwendung – landläufig „Mundraub“ genannt – bereits 1975 abgeschafft. Somit macht sich der unbefugte Pflücker des Diebstahls schuldig, auch wenn ein solcher „Diebstahl geringwertiger Sachen“ nur auf Strafantrag verfolgt wird.
Auch das Gerücht, dass man auflesen dürfe, was nach Martini (11. November) noch nicht geerntet worden ist, sei falsch. „Das Obst gehört dem Eigentümer“, fasst es Kimberger zusammen. Ohne dessen Erlaubnis geht nichts. Wer nicht sicher ist, ob er an einem Baum ernten darf oder nicht, kann auch die örtlichen Obst- und Gartenbauvereine ansprechen. Michael Hönig, Vorsitzender des Vereins in Balzhofen und selbst Obstbauer im Nebenerwerb, hilft gerne weiter und vermittelt den Kontakt zum Eigentümer. Der Verein habe zwar eine frei zugängliche Fläche zur Beobachtung des Pflanzenwachstums angelegt, aber die Bäume seien noch zu jung und brächten kaum Ertrag. Die Frage, wer danach ernten darf, sei außerdem noch nicht abschließend diskutiert.
Hönig beobachtet seit einigen Jahren, dass der Diebstahl von Früchten zunimmt, besonders bei Kirschen und Zwetschgen. „Wenn jemand am Acker steht und ein paar Früchte isst – dann sage ich nichts“, so Hönig. Ein Stück weit sehe er das auch als Werbung für das Produkt. Wenn aber jemand säckeweise das Obst vom Baum klaut, sehe auch er rot.
Einige Gemeinden setzen auf klare Markierungen
In einigen Gemeinden, unter anderem in Pfullingen auf der Schwäbischen Alb , wird diese Erlaubnis mit weißen Bändern an den Obstbäumen signalisiert. Die Stadt markiert damit nicht nur eigene Bäume, sondern gibt diese Bänder auch an Privatleute heraus.
Wer Obstbäume nicht selber abernten möchte, kann diese freigeben
Im Internet informiert die Seite mundraub.org über Bäume, bei denen sich jeder bedienen darf. Nutzer können diese auf einer Karte eintragen und mit verschiedenen Informationen versehen. Auch Kräuter und Nüsse lassen sich so finden. Rund um Bühl gibt es bislang jedoch wenig Einträge. Vermerkt ist beispielsweise der Esskastanienwald in der Nähe des Bühlertäler Mittelbergstadions oder ein Walnussbaum im Römerwall in Baden-Baden-Steinbach. Aber auch hier sollte man im Zweifelsfall lieber noch einmal bei Ortskundigen nachfragen, ob es wirklich keinen Eigentümer gibt, der Anspruch erheben könnte.