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Amtsgericht Achern

Rathausmitarbeiter aus der Ortenau als Rassist beschimpft: Gericht verhängt Geldstrafe

Der Mitarbeiter eines Rathauses im Ortenaukreises wird von einer Frau als Rassist beschimpft. Das Amtsgericht Achern verhängt eine Geldstrafe von 75 Euro.

Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand.
Eine Frau soll einen Rathausmitarbeiter aus der Ortenau als Rassist beleidigt haben. Nun gab es einen Gerichtsbeschluss. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Mit einer Geldauflage in Höhe von 75 Euro an den Tierschutzverein Achern hat das Amtsgericht ein Strafverfahren wegen Beleidigung gegen eine 34-jährige Frau eingestellt. Der Grund für eine öffentliche Verhandlung war die Weigerung der Frau, einen Strafbefehl über fünf Tagessätzen zu je 15 Euro zu akzeptieren. Sie ging deshalb in Widerspruch.

Ihr war angelastet worden, den Rathausmitarbeiter einer Umlandgemeinde von Achern als Rassisten bezeichnet zu haben. Mit ausschlaggebend für die Verfahrenseinstellung war, dass das Gericht - wie auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft - die besondere Situation berücksichtigte, welche zu der beleidigenden Aussage führte. Dennoch machte Richterin Saskia Flügler deutlich, hätte die Frau dies nicht sagen dürfen. Strafrechtlich bleibe es eine Beleidigung, wie ihr auch der vom Gericht bestellte Dolmetscher übersetzte.

Einen Rassisten will sie den Mann jedoch nicht genannt haben. Sie gebe zu, beim Verlassen des Büros von „Rassismus“ gesprochen zu haben. Anders der Betroffene, welcher deutlich „Rassist“ gehört hatte.

Angeklagte hatte ihre Wohnung räumen müssen

Vorausgegangen war, dass die Angeklagte mit ihrer Familie eine von der Gemeinde zugewiesene Wohnung von heute auf morgen mit ihrem Mann und den drei Kindern hat räumen müssen. Es sei notwendig gewesen, so der als Zeuge gehörte Mitarbeiter, da „Gefahr im Verzug“ war. Zur Vermeidung der „körperlichen Unversehrtheit der Hausbewohner“ war eine sofortige Räumung zu vollziehen.

Sehr zum Unverständnis und Ärgernis der Frau. Erst Tage danach hätte man die Sachen aus der zu räumenden Wohnung holen können, um zunächst über eine erste Ausweichunterkunft in die jetzige Wohnung zu gelangen.

In der alten Unterkunft seien zwischenzeitlich neue (ukrainische) Bewohner eingewiesen worden. Wenn man als Familie so etwas erleben müsse, fühle man sich „vernachlässigt“, meinte die Angeklagte, die aus dem Libanon stammt, über ihren arabisch übersetzenden Dolmetscher.

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