Der „Landgasthof Rebstock“ im Ottenhöfener Ortsteil Furschenbach gilt in der Region als Adresse für gutes Essen. Und doch ist der Gastronomiebetrieb offenbar in wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Das Unternehmen hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht in Baden-Baden gestellt.
Das Gericht hat den Acherner Rechtsanwalt Harald Kroth von der Kanzlei Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.
„Seitdem ist Harald Kroth dabei, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu sondieren und Sanierungsoptionen zu prüfen“, teilte Ingo Schorlemmer als Sprecher von Schultze und Braun mit. Ziel sei der „dauerhafte Erhalt des Gasthofs“. Der „Rebstock“, so Schorlemmer weiter, sei weiterhin zu den üblichen Öffnungszeiten in Betrieb: „Es gibt keine Einschränkungen für Gastronomie und Hotel.“
23 Arbeitnehmer betroffen
Von dem beantragten Insolvenzverfahren betroffen sind insgesamt 23 Arbeitnehmer. Sie erhalten bis einschließlich April Insolvenzgeld in Höhe des vollen Nettogehalts von der Agentur für Arbeit.
Zu den Hintergründen des Insolvenzverfahrens wollte Schorlemmer zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren Angaben machen. Als mögliche Ursache kommen seinen Angaben zufolge „finanzielle Altlasten aus der Vergangenheit“ in Betracht.
Der heutige „Landgasthof Rebstock“ hat Tradition seit weit mehr als 100 Jahren. Das markante Fachwerkgebäude prägt das Furschenbacher Ortsbild und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach modernisiert.