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„Motodrom” bei Achern

Trotz erfolgreicher Klage gegen Motorrad-Fahrverbot bleiben Verbotsschilder stehen

Freie Fahrt für Biker heißt es nach der Entscheidung des Freiburger Verwaltungsgerichts zum Motorrad-Fahrverbot bei Achern. Die Schilder will der Ortenaukreis dennoch nicht abbauen.

Ein Verkehrsschild zur Sperrung der Strecke für Motorradfahrer.
Die Schilder bleiben stehen: Das Landratsamt will bis zur Klärung der Rechtslage keine Veränderungen der Verkehrsbeschränkungen an der Kreisstraße 5311 vornehmen. Foto: Benedikt Spether

Die Polizei wird das Motorradfahrverbot auf der Kreisstraße 5311 „bis zur Rechtssicherheit“ nicht mehr kontrollieren. Dies erklärte am Donnerstag ein Sprecher der Polizeipräsidiums Offenburg auf BNN-Anfrage. Unterdessen unterstrich das Landratsamt in Offenburg nochmals, dass man trotz der Entscheidung des Freiburger Verwaltungsgerichts die Verkehrsschilder nicht entfernen werde.

Das Gericht habe lediglich die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen die Entscheidung der Stadt Achern und des Landratsamts angeordnet. Daraus folge keine Aufhebung der verkehrsrechtlichen Anordnung als solche, so Kreis-Sprecher Kai Hockenjos.

Sperrung nicht wegen Lärmbelastung

Das Gericht habe die Behörden nicht verpflichtet, die Schilder zu entfernen – zudem sei in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg geklärt, dass „der Aufrechterhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren grundsätzlich Vorrang vor Individualinteressen einzuräumen ist. Andernfalls könnte es zu einem die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Aufstellen, Entfernen und möglicherweise erneuten Aufstellen von Verkehrszeichen kommen“, verweist der Kreis ergänzend zu seiner Stellungnahme vom Mittwoch weiter auf die Rechtslage aus seiner Sicht. Es sei daher, anders als vom Bundesverband der Motorradfahrer behauptet, nicht illegal, die Schilder bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren stehen zu lassen.

Hockenjos betont weiter, dass die Streckensperrung aus Gründen der Verkehrssicherheit und nicht wegen der Lärmbelastung durch die Fahrzeuge erfolgt sei. Die Sperrung war in diesem Frühjahr verhängt worden und gilt für motorisierte Zweiräder in der Zeit von Freitagnachmittag bis Montagmorgen. Zuletzt hatten mehrere hundert Motorradfahrer gegen die Verkehrsbeschränkungen demonstriert.

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