Kein schöner Anblick: Immer wieder liegen inner- und außerorts an den Straßen überfahrene Tiere. Nicht immer wissen Passanten, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie einen Kadaver entdecken. Behörden und Jäger raten Laien davon ab, Tierkadaver anzufassen oder gar zu Hause zu entsorgen.
Schreckmoment bei einer Fahrradtour im Süden von Rheinau: Ein Leser des Acher- und Bühler Boten hat an der L75 zwischen Linx und Bodersweier jüngst einen toten Fuchs im Gebüsch entdeckt. Sofort wandte er sich an das Kehler Polizeirevier: Dort erhielt er die für ihn überraschende Auskunft, dass die Polizei für die Beseitigung des Kadavers nicht zuständig sei. Tatsächlich schreiten die Beamten nur dann ein, wenn sich das tote Tier mitten auf der Straße befinden und somit eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer wäre, wie ein Sprecher der Pressestelle des Polizeipräsidiums Offenburg auf Anfrage erklärt. Sonst ist es Aufgabe der örtlichen Bauhöfe oder Straßenmeistereien, Kadaver zu beseitigen.
Jagdpächter beseitigt Tierkadaver
Wie Rainer Hempelmann, Kreisjägermeister der Jägervereinigung Kehl-Achern betont, sind Jagdpächter zur Beseitigung rechtlich nicht verpflichtet, dafür seien die Behörden zuständig. „Es kann jedoch sein, dass die jeweiligen Gemeinden eine Vereinbarung mit den Pächtern getroffen haben. Sobald ein Jagdpächter tote Wildtiere am Straßenrand sieht, entsorgt er diese auch auf freiwilliger Basis“, so Hempelmann.
Tierkörperbeseitigungsanstalt verarbeitet Überreste
Die Stadt Rheinau informiert nach eingegangenen Meldungen den zuständigen Jagdpächter, heißt es auf Anfrage aus dem Rathaus. Dieser hat mit der Stadt vereinbart, dass er zur Beseitigung der Kadaver zuständig ist. Die jeweiligen Einrichtungen lagern den Tierkörper geschützt bis zur Abholung durch die Fahrzeuge der Tierköperbeseitigungsanstalt. Dies ist für den Ortenaukreis der „Zweckverband Tierische Nebenprodukte (ztn) – Süd Warthausen“.
Wer in einen Wildtierunfall verwickelt ist, sollte aus versicherungstechnischen Gründen stets die Polizei informieren, empfiehlt Hempelmann. Das Landratsamt rät davon ab, Tierkadaver anzufassen: Zum einen sei für den Laien die Gefahr einer Infektion oder gar Seuchenverbreitung nur schwer einzuschätzen. Aus Sicht des Naturschutzes sollten verendete Tiere in der Natur belassen werden.
Mehr Infos: Wildunfall - Was muss ich tun?
Tote Tiere übertragen Erreger
Auch sollte man niemals Kadaver selbst einsammeln und zu Hause entsorgen, ergänzt Hempelmann: „Das wäre sonst Wilderei. Zudem könnte der Laie Viren transportieren und so das eigene Haustier anstecken.“
Der eingangs erwähnte Radfahrer hat nach einem Hinweis der Polizei mit den Handschuhen das Tier zur Seite auf ein Feld gezogen und mit einem Band abgesperrt. Denn im Gebüsch wäre der Kadaver weiterhin eine Gefahr für Passanten und vor allem für Hunde: Verendete Tiere übertragen Zoonose-Erreger wie den Fuchsbandwurm. Das Landratsamt empfiehlt im Notfall, wenn eine Berührung mit dem Tierkadaver zur Verkehrssicherung unumgänglich ist, Schutzhandschuhe aus dem Verbandkasten zu tragen, um Erreger nicht zu verschleppen, anschließend die Hände zu waschen und diese, ebenso wie die Schutzkleidung, mit einem Desinfektionsmittel zu behandeln.
Proben wegen afrikanischer Schweinepest
Wildunfälle geschehen vor allem im Frühjahr und Herbst zur Rehbrunftzeit, weiß Hempelmann. Von verunglückten Wildschweinen werden wegen der vorrückenden afrikanischen Schweinepest Proben an das Veterinärsuntersuchungsamt nach Freiburg geschickt. Jungfüchse verunglücken zumeist, da sie aufgrund mangelnder Lebenserfahrung unvorsichtig sind. Auf Rheinauer Gemarkung kommen nach Einschätzung der Verwaltung auf den Straßen zumeist Füchse und Igel zu Schaden, kreisweit nach Darstellung des Landratsamts schwerpunktmäßig Wild, zudem Katzen.