Skip to main content

Camper kritisieren Informationspolitik

Zukunftspläne für Campingplatz und Seehotel in Achern hängen an einem Stückchen Wald

Der Campingplatz am Achernsee und auch das Acherner Seehotel könnten in absehbarer Zeit ein ganz neues Gesicht erhalten. Doch die Ideen des neuen Eigners stoßen vielen Dauercampern sauer auf, denn für sie hätte das Projekt Konsequenzen.

Blick auf Eingang des Acherner Campingplatzes
Planvorentwurf in der Mache: Der Acherner Campingplatz könnte in absehbarer Zeit ein anderes Gesicht erhalten. Erstes Ziel des neuen Eigentümers und der Stadt ist der Vorentwurf zum Bebauungsplan, der bald fertig sein soll. Foto: Benedikt Spether

Es war über Monate eher ruhig um den Campingplatz Achern und das Seehotel. Doch hinter den Kulissen wird eifrig gearbeitet und wie die Redaktion jetzt auf Nachfrage im Acherner Rathaus erfuhr, soll „der Vorentwurf zum Bebauungsplan soll der Stadtverwaltung in Kürze zur Verfügung stehen“.

Derzeit arbeite das Unternehmen „R2area – Büro Esslingen“ im Auftrag der Achernsee GmbH und unter Mitwirkung der Stadtverwaltung die zeichnerischen und schriftlichen Bestandteile des Bebauungsplans „Campingplatz/Seehotel“, berichtet die städtische Pressesprecherin Helga Sauer.

Der neue Eigentümer des Geländes, die Kehler Grossmann Group, wollte bis zu diesem Donnerstag nichts zum aktuellen Planungsstand sagen.

Dauercamper von Pandemie ausgebremst

„Wir haben für den Erhalt der Dauercampingplätze am Achernsee gekämpft und wie es scheint, verloren“, veröffentlicht die Camper-Gemeinschaft „IG Campingfreunde“, ein eingetragener Verein, auf ihrer Facebook-Seite.

Keine Hoffnung mehr? Ganz so sei es nicht, heißt es von Seiten der Dauercamper. „Wir bleiben am Ball“, so eine Sprecherin, derzeit werde der Verein allerdings durch die Corona-Pandemie ziemlich ausgebremst. Schon längst hätte es eine Mitgliederversammlung geben sollen, „jetzt hoffen wir, dass es vielleicht im Februar möglich ist“. Nicht so ganz glücklich sind die Dauercamper mit der Informationspolitik der Grossmann Group, da blieben doch Fragen offen.

Allein planungsrechtlich müssen dicke Bretter gebohrt werden. Zwar attestierte - noch vor der Kreisreform - eine Genehmigung des damals zuständigen Landratsamts Bühl bereits im Jahr 1963 dem Campingplatz in seiner bisherigen Form die baurechtliche Zulässigkeit, doch im Rahmen des aktuellen Bauleitplanverfahren seien zahlreiche Fragestellungen auf Basis der heute geltenden Bestimmungen neu zu klären.

„Hierzu wurden bis zum heutigen Zeitpunkt zahlreiche Abstimmungen mit den Fachbehörden, dem Regierungspräsidium und auch mit den Eigentümern der im Plangebiet verbleibenden privaten Grundtücke geführt, wobei die aktuellen pandemischen Rahmenbedingungen diese Klärungen teilweise sehr aufwendig gestalteten“, heißt es seitens der Acherner Stadtverwaltung.

Es gibt einen forstwirtschaftlichen Aspekt zu klären, und dazu noch zahlreiche andere planungsrechtliche Herausforderungen. Da geht es beispielsweise um Lärmschutz oder wasserrechtliche Fragen. Aktuell geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die förmliche Anhörung der Behörden, Verbände und Institutionen zum Entwurf des Bebauungsplans noch im ersten Quartal dieses Jahres laufen kann.

Komplizierte Umwandlung eines kleinen Waldes

Wie komplex sich die ganze Geschichte gestaltet, werde an einer im Plangebiet liegenden, kleineren Waldfläche deutlich. „Obwohl im Bereich dieser als Wald kartierten Fläche bereits heute in Teilen eine Campingnutzung vorhanden ist, führt die Überplanung nach heute geltendem Recht dazu, dass zeitlich parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplans für diese Fläche eine förmliche Waldumwandlung notwendig wird“, erläutert die Pressesprecherin.

Dabei handle es sich um ein formell eigenständiges Verfahrens nach dem Landeswaldgesetz, für das eine forstrechtliche Eingriff-/Ausgleichbilanzierung vorzunehmen sei. Dazu muss das o.k verschiedener Eigentümerparteien eingeholt werden.“In Abstimmung mit der für das forstrechtliche Verfahren zuständigen Behörde werden diese Einverständniserklärungen derzeit von der Achernsee GmbH eingeholt“, so die Stadt. Liegen diese vollständig vor, kann der Antrag auf Waldumwandlung gestellt werden.

Der positive Ausgang dieses forstrechtlichen Verfahrens, das heißt die Erteilung einer sogenannten Waldumwandlungsgenehmigung, sei insoweit auch zwingende Voraussetzung, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können. Sobald aufgrund in diesem forstrechtlichen Verfahren ein positiver Abschluss zu erwarten sei, könne das Beteiligungsverfahren an dem Bebauungsplan beginnen. Zuvor stehe der im zuständigen Ausschuss und im Acherner Gemeinderat auf der Tagesordnung.

nach oben Zurück zum Seitenanfang