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Zuständigkeitswirrwarr bei Rheinau, Achern und Oberkirch

Zwischen Achern und Rheinau abgestellter VW-Bus wurde zum Wrack – und zum Streitpunkt für die Behörden

Ein französischer Bullifahrer musste bei einer Verkehrskontrolle im Juni seinen gelben VW-Bus am Straßenrand stehen lassen - und holte ihn nicht mehr ab. Dann folgte ein monatelanger Zuständigkeitswirrwarr zwischen Rheinau, Achern und Oberkirch.

Gelber Bulli am Straßenrand mit offener Motorhaube
Der über Wochen illegal abgestellte gelbe Bus an der Maiwaldkreuzung erregte die Gemüter und forderte die Behörden der Region. Foto: Karen Christeleit

Von Karen Christeleit

Über drei Monate von Juni bis August erhitzte ein auf dem Feldweg nahe dem Maiwaldkreisel abgestellter gelber VW-Bus nicht nur die Gemüter der verärgerten Bürger, die als Radfahrer und Landwirte bei der Durchfahrt behindert wurden, sondern beschäftigte auch gleich vier Ortschaften, die Polizei und das Landratsamt. Jetzt ist er endlich entsorgt worden.

Im Zuge der Verkehrskontrollen im Zusammenhang mit den Buntmetalldiebstahl am Pendlerparkplatz Ende Juni, wurde laut Auskunft von Wolfgang Kramer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Offenburg, auch ein 52 jähriger französischer Bullifahrer von der Polizeistreife auf der Landesstraße 87 zwischen Achern und Rheinau kontrolliert. Da der Mann unter Drogeneinwirkung stand, musste er sein Auto rechts der Straße stehen lassen.

Beschwerden über den Bulli als Verkehrshindernis

Doch anstatt es am nächsten Tag wieder abzuholen, überließ er das Gefährt seinem Schicksal. Jeder Tag den er nun stand, wurde er mutwillig mit Graffiti besprüht, die Frontscheibe eingeschlagen und beginnend von den Außenlampen über das Businnere bis zum Motor immer weiter auseinandergenommen und ausgeschlachtet, sodass aus einem noch fahrtüchtigen Fahrzeug rasch ein Wrack wurde.

„Er behindert den landwirtschaftlichen Verkehr und ist in der Nacht ein unbeleuchtetes Hindernis auf dem Radweg“, monierte bereits im Juni ein besorgter Bürger und hoffte darauf, dass der Bus im Zuge der Verkehrssicherungspflicht so schnell wie möglich beseitigt wird. Doch weit gefehlt, keine von ihm informierte Stadt reagierte. „Das scheiterte vermutlich an dem Zuständigkeitswirrwarr unter den Behörden“, mutmaßte er und wandte sich an die Presse.

Renchen ist offiziell zuständig, aber Achern sichert das Wrack

Doch auch die erhielt sowohl von den Ordnungsämtern von Achern, Rheinau als auch Oberkirch - alles Gemeinden die im Maiwald eine Exklave haben und von daher zuständig sein könnten - nur die lapidare Mitteilung „das Fahrzeug steht eindeutig nicht auf unserer Gemarkung.“ Doch obwohl der Bus letztendlich auf Renchener Gemarkung stand, wurde auch diese Gemeinde laut Stefan Gutenkunst, Leiter des Renchener Fachbereichs Zentrale Steuerung und Bürgerservice, ortspolizeilich nicht aktiv.

Erst weitere Recherchen zeigten, dass stattdessen die Acherner Straßenmeisterei, die sich neben der Landstraße auch für den begleitenden Wirtschaftsweg verantwortlich zeichnete, die Glassplitter auf dem Feldweg entfernt hatten und das inzwischen ohne Nummernschild gestrandete und nicht mehr fahrtüchtige Auto mit Sicherheitsbarken gesichert hatten. Letztlich informierte die Polizei Anfang August das Landratsamt Ortenaukreis.

VW-Bus letztlich doch ohne Benachrichtigung des Besitzers entsorgt

„Bevor eine Beseitigung des Fahrzeuges in die Wege geleitet werden konnte, musste dessen sogenannte Abfalleigenschaft geprüft werden“, erklärte darauf auf Anfrage Anfang August Kai Hockenjos, Pressesprecher des Landratsamtes Ortenaukreis, „darauf folgt in der Regel eine Ermittlung des Fahrzeughalters und die Aufforderung dessen, das Fahrzeug zu entsorgen.“ Erst wenn er dieser Aufforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachkommt, wird normalerweise die Entsorgung beauftragt.

„Da das Fahrzeug immer mehr auseinandergebaut wurde, musste die Entsorgung direkt durch uns beauftragt werden, um eine Gefahr für die Umwelt zum Beispiel durch auslaufende Flüssigkeiten zu verhindern“, erklärte Hockenjos. Und so wurde das Auto schlussendlich unabhängig von der Aufforderung an den Fahrzeughalter und Klärung der zivilrechtlichen Kostenübernahme als bald wie möglich entfernt.

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