Das bedeutet im Klartext, dass die Corona-Notbremse des Bundes im Ortenaukreis - so wie auch in Karlsruhe und in Baden-Baden - ab Montag gelockert werden kann. Die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden mit Termin (Click&Meet) ist dann wieder erlaubt.
Der Ortenaukreis hat am Samstag die Städte und Gemeinden informiert und eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht, heißt es in einer Pressemeldung. Die Regelungen treten am übernächsten Tag der Bekanntmachung in Kraft und gelten damit ab Montag, 10. Mai.
Kunden müssen aber neben einem Termin im Laden auch einen negativen Corona-Test nachweisen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alternativ ist auch eine vollständige Impfdokumentation gültig - aber erst mindestens 14 Tag nach der Impfung und nur mit gültigem Nachweis. Auch ein Nachweis einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus ist gültig.
Egal mit welchem Nachweis: Kunden müssen weiterhin eine medizinische Maske tragen und ihre Kontaktdaten im Geschäft abgeben.