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Gäste machten falsche Angaben

Corona-Infizierter zieht durch mehrere Gaststätten in der Ortenau

Eine Kneipennacht am 9. September könnte folgenreich sein: Ein Gast war Corona-infiziert. Wegen falscher Angaben in den Meldeformularen hat das Gesundheitsamt alle Mühe, die Kontaktpersonen zu finden.

Glühende Kohle liegt auf einem Metallsieb über dem Tabak im Kopf einer Wasserpfeife in einer Shisha-Bar.
Erhebliche Infektionsgefahren in Shisha-Bars: Das Gesundheitsamt warnt Gäste, nachdem ein Corona-Infizierter in so einem Lokal in Rheinau war. Foto: Christian Charisius picture alliance/dpa

Das Gesundheitsamt im Offenburger Landratsamt warnt die Gäste von drei Gaststätten in Rheinau, Offenburg und Kehl vor einer möglichen Corona-Infektion. Besonders hoch sei das Infektionsrisiko dabei in einer Shisha-Bar im Rheinauer Stadtteil Linx gewesen, wo eine mit dem Corona-Virus infizierte Person offenbar ebenfalls zu Gast war. Insgesamt soll er oder sie – nähere Angaben macht die Behörde nicht – drei Gaststätten aufgesucht haben. Die Lokale liegen in Kehl, Rheinau und Offenburg, es geht um den Abend und die Nacht des 9. September.

Erschwert wurde die Nachverfolgung der Fälle durch das Gesundheitsamt durch fehlende oder falsche Angaben der Gaststättenbesucher, die angehalten sind, beim Besuch der Lokale ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Die Leiterin des Gesundheitsamts, Evelyn Bressau, verweist auf empfindliche Geldbußen, die bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht drohen.

Personen, die sich am Mittwoch, 9. September, zwischen 21 Uhr und 21.30 Uhr im „Burger-King“-Restaurant in Offenburg aufgehalten haben und inzwischen Krankheitssymptome wie Husten, erhöhte Temperatur, Halsschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksstörungen haben, werden aufgefordert, sich per E-Mail (kontakt-covid@ortenaukreis.de) unter Angaben der eigenen Kontaktdaten an das Gesundheitsamt zu wenden. Sie werden dann über die weiteren Schritte informiert.

Daneben ruft das Gesundheitsamt alle Personen zur Kontaktaufnahme auf (kontakt-covid@ortenaukreis.de), die sich am selben Tag zwischen 22 Uhr und 23 Uhr in der Cocktail Bar „Blaue Lagune“ in Kehl sowie in derselben Nacht zwischen 23.15 und 1.30 Uhr des Folgetages in der Bar „Déja Vu Shisha Lounge“ in Rheinau aufgehalten haben.

Vorsichtig sein und die eigene Gesundheit genau beobachten

„Dieser Aufruf gilt unabhängig von Symptomen. In Shisha Bars ist das Infektionsrisiko aufgrund des Rauchens und der Aerosol-Bildung nach unserer Auffassung größer“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau. Im Gegensatz dazu müssen sich Personen, die die Schnellrestaurantkette in Offenburg aufgesucht haben und sich gesund fühlen, zunächst nicht an das Gesundheitsamt wenden. „Wir bitten sie jedoch, bis zum 23. September ihren Gesundheitszustand genau zu beobachten“, so Bressau.

Diese Personen können regulär ihre Arbeitsstelle aufsuchen, Kinder können zur Schule oder in den Kindergarten gehen. „Wie alle Bürger sollten aber besonders diese Personen aktuell ihre Kontaktpersonen möglichst gering halten und die allgemeinen Regeln zu Abstand, Hygiene und dem Tragen von Masken beachten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Schnellrestaurant– wenn überhaupt – dann nur ein kurzzeitiger Kontakt zur infizierten Person stattgefunden hat und das Infektionsrisiko damit gering ist“, erläutert Bressau.

Bei der Ermittlung wurde das Gesundheitsamt durch teilweise falsch angegebene oder fehlende Telefonnummern vor Herausforderungen gestellt. „Dafür haben wir kein Verständnis. Jeder Restaurant- und Bar-Besucher sollte im eigenen Interesse korrekte Kontaktdaten angeben, da wir nur so über ein mögliches Ansteckungsrisiko informieren können“, verdeutlicht Bressau. „Genauso müssen Restaurant- und Bar-Betreiber die Dokumentation der Gästedaten ernst nehmen, da sie der Fürsorge ihrer Gäste verpflichtet sind und nicht zuletzt eine gesetzliche Verpflichtung zur Dokumentation besteht, welche bei Missachtung zu empfindlichen Geldbußen führen kann“.

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