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"Weitere Städte betroffen"

Die Masern haben sich im Ortenaukreis offenbar rasant ausgebreitet

Können die Masern im Ortenaukreis noch gestoppt werden? Bislang erweisen sich alle Versuche des Gesundheitsamts als erfolglos. Nun sind neue Fälle aufgetreten, auch in Schulen und Kindergärten im Renchtal. Das Gesundheitsamt gibt weitere Tipps.

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Weiter augebreitet haben sich die Masern im Ortenaukreis. Lauf Landratsamt sind mehrere Kommunen neu betroffen. Foto: Dittrich

Allen Vorsichtsmaßnahmen zum Trotz: Die Masern haben sich im Ortenaukreis weiter ausgebreitet. Die zunächst in Kehl aufgetretene Erkrankung, deren Quelle man in Straßburg vermutet, hat inzwischen offenbar mehrere weitere Städte im Kreis erreicht. Es ist nicht mehr auszuschließen, dass Kindern der Besuch von Schule oder Kindergarten untersagt wird.

Das Landratsamt in Offenburg berichtete am Dienstagabend von „mehreren Erkrankten in weiteren Städten des Ortenaukreises“, ohne näher auf die Zahl der Infizierten und ihren Aufenthaltsort einzugehen. Klar ist: Inzwischen ist auch der Raum Oberkirch betroffen, dort seien zwei Menschen in einer Grundschule und einem Gymnasium erkrankt – ein alarmierender Befund, da Schulen und Kindergärten sowie andere „Gemeinschaftseinrichtungen“ natürlich die weitere Verbreitung des Virus massiv beschleunigen können.

Impfbücher in Oberkirch kontrolliert

Das Landratsamt ruft deshalb dringend alle Bürger auf, ihren Impfstatus zu überprüfen. Bislang hatte man sich mit diesem Appell vor allem an mögliche Kontaktpersonen zum Beispiel in den Notaufnahmen der Kliniken gewandt. Das Gesundheitsamt hat am Dienstag in den betroffenen Einrichtungen in Oberkirch die Impfbücher kontrolliert und die Eltern über den Impfstatus ihres Kindes informiert, sagt Amtsleiterin Evelyn Bressau.

Immunität sollte überprüft werden

„Wir bitten insbesondere Personen, die in einer medizinischen Einrichtung oder in einer Gemeinschaftseinrichtung arbeiten, ihre Impfpässe zu kontrollieren und bei fraglicher Immunität sich von ihrem Hausarzt beraten zu lassen. Dieser kann feststellen, ob eine Immunität vorliegt“, so Bressau vor dem Hintergrund, dass nun noch weitere Städte im Kreis betroffen seien. Das Gesundheitsamt teilte bis zum Abend auf Nachfrage nicht mit, welche Kommune betroffen sind und wie viele Erkrankte es gibt.

Zugang zu Schulen und Kindergärten beschränkt

Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Personen, die an Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind, keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen oder dort tätig sein. Wurden Masern diagnostiziert, können die Betroffenen erst nach Abklingen der Symptome, frühestens jedoch fünf Tage nach Auftreten des Hautausschlags, die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Sperre bis zum 18. Februar

„Durch die Kontrolle der Impfbücher werden nun solche Personen ermittelt, die ein Ansteckungs-Risiko haben“, so Bressau. „Das betrifft ungeimpfte Personen, bei denen weder ein ärztliches Attest über eine Masernerkrankung noch ein Immunitätsnachweis in Form eines Antikörpertiters vorliegt.“ Die Betroffenen dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz eine Gemeinschaftseinrichtung für die Dauer der Inkubationszeit von 21 Tagen nicht besuchen. „In den vorliegenden Fällen ist dies bis einschließlich 18. Februar der Fall“, so Bressau. Das Gesundheitsamt informiert die betroffenen Eltern und bittet um entsprechende Mitarbeit.

Masern hoch ansteckend

Masern werden von Viren ausgelöst und sind hochansteckend. Die Erkrankung beginnt mit Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung. Nach einigen Tagen tritt ein Hautausschlag auf, der typischerweise im Gesicht und hinter den Ohren beginnt. Er bleibt für etwa fünf Tage bestehen, danach kann sich die Haut schuppen.

Schwere Komplikationen

Es kann zu schweren Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Durchfall, Bronchitis und Lungenentzündung kommen. Im Anschluss an die akute Erkrankung besteht eine mindestens sechs Wochen dauernde Abwehrschwäche. Eine Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität.

Vorwarnung für Hausarzt

Sollten verdächtige Symptome auftreten, empfiehlt das Gesundheitsamt, umgehend den Kinder- oder Hausarzt zu kontaktieren und entsprechend vorzuwarnen.

Ursprung wohl in Straßburg

Erste Fälle von Masern waren gegen Ende vergangenen Jahres in Straßburg aufgetreten, nach Informationen des Landratsamtes waren zuletzt 36 Menschen infiziert. Mitte Januar traten dann die ersten Fälle in Kehl auf. Das Gesundheitsamt warnte Besucher der Notaufnahmen in Kehl, Offenburg und Achern, dass sie mit einem der Infizierten in der Zeit vom 16. bis 21. Januar Kontakt gehabt haben könnten. Da Masern eine vergleichsweise lange Inkubationszeit besetzen, ist unklar, wie viele Menschen sich bislang allen Vorsichtsmaßnahmen zum Trotz angesteckt haben. Sorgen macht Bressau vor allem der Impfschutz junger Erwachsener.

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