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Kriminalbeamte als Zeugen

Verhandlung am Offenburger Landgericht: Mutmaßliche Drogendealer schweigen weiter

Zwei Brüder müssen sich vor dem Landgericht Offenburg verteidigen. Videoaufnahmen der Kriminalpolizei sollen bei der Aufklärung der mutmaßlichen Drogengeschäften helfen. Die Angeklagten selbst schweigen bei der Verhandlung.

Ein Hinweisschild steht vor dem Landgericht und Amtsgericht.
Verhandlung vor dem Landgericht: Zwei Brüder sollen in Drogengeschäfte verwickelt gewesen sein. Foto: Patrick Seeger/dpa/Symbolbild

Auch der zweite Verhandlungstag gegen vier mutmaßliche Drogendealer im Alter von 21 bis 36 Jahren stand im Zeichen strenger Sicherheitsmaßnahmen. Anlass für die Verlegung in eine größere Räumlichkeit waren die durch die Corona-Pandemie herrschenden Abstandsregeln: Die 25 Prozessbeteiligten und die weiteren 20 Anwesenden hätte keiner der beiden Offenburger Landgerichtssäle aufnehmen können.

Zwei Kriminalbeamte im Zeugenstand wurden dabei von den Verteidigern ins Kreuzfeuer genommen. Dabei äußerten diese harsche Kritik, dass zwar versteckte Videoaufnahmen gemacht wurden, sie davon aber erst spät erfahren hätten.

Brüder haben sich teure Autos angeschafft

Der eine Beamte berichtete von Finanzermittlungen. Erstaunlich sei, dass auf den Namen der Schwester des angeklagten Brüderpaars, gerade mal 20 Jahre alt, drei nicht eben billige Autos angemeldet waren, ein Mercedes A 150, ein Mercedes S 500 und ein VW Passat.

Umgekehrt habe sie Kosten wie die Kfz-Versicherung nicht bestritten, sondern die Angeklagten, das sehe man an den Überweisungen. Ein anderer hatte sich offenbar für 30.000 Euro einen Daimler-AMG geleistet – „ein Kredit“, wie der Verteidiger für seinen Mandanten versicherte.

Bei der Kontenprüfung eines anderen Angeklagten seien hingegen Bareinzahlungen zwischen 150 und 1.050 Euro bemerkt worden – „und zwar nicht nachvollziehbar woher, unter Umständen auch von Betäubungsmittelgeschäften“. Was einen der Verteidiger, Ferndinand Gillmeister aus Freiburg, auf die Palme brachte: Wie der Zeuge solch eine solche „Spekulation“ äußern könne. Ob er auch nur für eine einzige Zahl nachweisen könne, dass dieses Geld aus Drogengeschäften sei? Der Kripo-Beamte: „Nein.“

Videomaterial wurde verdeckt angefertigt

Der zweite Kriminalbeamte berichtete von verdeckten Videoaufzeichnungen, die an drei Wohnadressen gemacht wurden. Die Verteidiger zeigten sich erbost, dass diese keinen Eingang in die Akten gefunden und sie erst spät von deren Existenz erfahren hätten.

Eine sogenannte „Sperrerklärung“ für die Videos durch das Innenministerium hat es nach Angaben des Vorsitzenden Richters Stephan Hofsäß nicht gegeben: Die Verteidiger können die gewünschten Videosequenzen also in dieser Woche betrachten. Was aber aufgrund der Menge unmöglich komplett erfolgen könne, so der Kriminalhauptkommissar: Das Filmmaterial umfasst 1.176 Computerordner mit 223.900 Dateien.

Von den Angeklagten war an diesem Verhandlungstag kein Wort zu hören. Die Hauptverhandlung wird am Montag, 11. Oktober, fortgesetzt.

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