Ein Ehepaar, das verdächtigt wird, im Frühjahr 2018 einen Mann ermordet zu haben, muss sich vom 1. Februar an vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg verantworten.
Verletzte Ehre als Motiv
Dem Paar wird vorgeworfen, im Mai einen 43-Jährigen unter einem Vorwand in die Nähe des Kreisverkehrs zwischen Offenburg und Ortenberg gelockt zu haben, um ihn dort zu töten, teilt das Landgericht mit. Das Motiv: Verletzte Ehre und Rache. Denn der Getötete hatte zuvor eine Beziehung zu der tatverdächtigen Ehefrau gehabt. Dadurch habe sich der 54-jährige Angeklagte in seiner Ehre gekränkt und verletzt gefühlt. Er habe sich rächen wollen und gemeinsam mit seiner Frau beschlossen, den Nebenbuhler zu erschießen.
Mann empfängt Opfer
Also habe sich die 50-Jährige mit dem späteren Tatopfer nachts auf einem Wirtschaftsweg zwischen Offenburg und Ortenberg verabredet. Doch nicht sie, sondern ihr Mann empfing den Ahnungslosen. Nach einer Rangelei tötete der 54-Jährige den Mann laut Anklage mit mehreren Schüssen. Das Opfer starb unmittelbar am Tatort.
Mobiltelefon bringt entscheidende Spur
Wie die Polizei kurz nach der Tat mitteilte, war der Getötete nach Mitternacht von einer Zeugin gefunden worden. Anschließend ermittelte die Sonderkommission „Kreisel“ mit großem Aufwand. Nach Suchaktionen, rund 25 Hinweisen aus der Bevölkerung und Durchsuchungen im Raum Lahr konnte das Ehepaar Ende Mai festgenommen werden. Auf die entscheidende Spur brachte die Ermittler die Auswertung des Mobiltelefons des Getöteten, teilte die Polizei damals mit.
Psychiatrischer Sachverständiger dabei
Die Staatsanwaltschaft geht von einem heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Dem Angeklagten wird noch zur Last gelegt, nach seiner Verhaftung einen Mithäftling geschlagen zu haben.
Beide Eheleute sind nicht vorbestraft und sitzen seit Mai in Untersuchungshaft.
Während der Mann den Mordvorwurf abstreitet, gab die Frau eine Tatbeteiligung zu. Wegen möglicher psychischer Erkrankungen der beiden hat die Strafkammer einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen. Angesetzt sind 14 Verhandlungstage.