Aufgrund der von der Landesregierung beschlossenen Corona-Regelungen haben sich die Bedingungen für die Veranstaltungen von Weihnachtsmärkten geändert. Die Verantwortlichen von des Gengenbacher Adventskalenders haben in enger Abstimmung mit der Stadt die Möglichkeiten erörtert und kamen zum Schluss, den Adventsmarkt in diesem Jahr abzusagen.
Alle Verantwortlichen lassen sich hierbei von drei Anforderungen leiten: einerseits, und mit höchster Priorität, Schutz von Gesundheit, Abwehr weiterer negativer Entwicklungen. Andererseits gibt es einen erkennbaren Bedarf der Bevölkerung, verantwortungsvoll gestaltete Erlebnisräume zu erfahren.
Seit diesem Mittwoch gilt grundsätzlich auf Weihnachtsmärkten die 2G-plus-Regel: Das heißt, dass immunisierte Personen einen negativen Test vorweisen müssen. Dies hätte auch für den kontrollierten Gastronomiebereich gegolten, um hier auch größtmögliche Sicherheit zu bieten.
Kontrollen der 2G-Regel an Verkaufsbuden auf dem Adventsmarkt Gengenbach nicht umsetzbar
Neu gilt nun auch für den weiteren Bereich des Marktes mit reinem Warenverkauf analog zum Einzelhandel die 3G-Regel und aufgrund der hohen Inzidenz des Ortenaukreises künftig die 2G-Regel.
Das würde bedeuten, dass sämtliche Zugänge des Markts kontrolliert werden müssten. „Dies kann aus nachvollziehbaren Gründen für einen Markt, der sich über die gesamte Innenstadt erstreckt, nicht umgesetzt werden“, heißt es aus dem Gegenbacher Rathaus.
Dennoch verzichtet Gegenbach, wie im vergangenen Jahr, nicht ganz auf vorweihnachtliche Stimmung. Der Kleine Prinz wird sich am weltgrößten Adventskalender für große Kunst präsentieren. Die Bilder von Antoine de Saint Exupéry leuchten ab dem 1. Dezember jeden Tag.
Die Altstadt ist zudem weihnachtlich beleuchtet. Die Gengenbacher Museen zeigen hochrangige Ausstellungen und die Gastronomie wie auch Einzelhandel laden zu einem Besuch ein.