Skip to main content

Personenkontrolle mit Folgen

Falschaussage vor Gericht: Hohe Geldstrafe für Ortenauer Polizeibeamten

Der gravierende Verstoß eines Polizeibeamten vor Gericht hat für den Mann nun eine saftige Folge: 10.800 Euro muss er aufgrund seiner Falschaussage hinblättern. Entlarvt hat ihn ein anonymes Schreiben.

Ein Polizist steht im Regen vor einem Streifenwagen dessen Blaulicht aktiviert ist.
Ein Polizist steht im Regen vor einem Streifenwagen dessen Blaulicht aktiviert ist. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Illustration

Von Hubert Röderer

Das Amtsgericht hat einem Polizeibeamten eine Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro aufgebrummt. Es zeigte sich überzeugt, dass der Polizist im Nachgang einer Personenkontrolle, bei der er und seine Kollegin massiv beleidigt wurden, vor Gericht die Unwahrheit gesagt hat.

Das Verfahren war wegen eines anonymen Schreibens ins Rollen gekommen – und weil die junge Kollegin gegen den Angeklagten ausgesagt hatte. Auf Polizeibeamte müsse sich die Justiz hundertprozentig verlassen können. Die Frage nach dem Motiv konnte nicht geklärt werden.

Die Plädoyers wurden bereits vor einer Woche gehalten. Am Mittwochmittag war Urteilsverkündung. Für diese – und erst recht für die folgende Urteilsbegründung – nahm sich Amtsgerichtsdirektor Johannes Huber ausgesprochen viel Zeit. Auslöser des Ganzen war eine Personenkontrolle im Dezember 2018.

Der Angeklagte und eine junge Praktikantin stellten in Zell am Harmersbach auf Streife einen alkoholisierten Mann fest. Später trafen sie erneut auf ihn: In der Innenstadt habe er sich, so Richter Huber, auf eine Mauer gesetzt und den Dienst tuenden Beamten Beleidigungen entgegengeschleudert.

Polizisten gegen Kopf getreten

Sie näherten sich ihm, dieser aber habe sich geweigert, Angaben zur Person zu machen: Er sei „unter dem Einsatz unmittelbaren Zwangs zu Boden gebracht“, ihm seien zudem Handschellen angelegt, mit dem Dienstfahrzeug zur Wache gefahren und dort in eine Zelle gesteckt worden. Der Mann habe dem Polizeibeamten zudem einen Tritt gegen den Kopf gegeben.

Im folgenden Strafverfahren sei der angeklagte Beleidiger im Mai 2019 unter anderem wegen seiner beleidigenden Äußerungen und einer Körperverletzung verurteilt worden. Der Polizeibeamte, in jener Hauptverhandlung als Zeuge vernommen, habe ausgesagt, den Namen des vorübergehend Festgenommenen nicht gekannt zu haben, auch deshalb sei er zur Wache mitgenommen worden. Die Praktikantin habe sich in der Verhandlung „zurückhaltend“ verhalten.

Vorwürfe gegen Polizisten in anonymem Schreiben

Später tauchte laut Huber ein anonymes Schreiben auf, das es in sich hatte und letztlich den Blick auf den Polizisten richtete: Darin wurde behauptet, dass dieser sehr wohl Person und Name des vorübergehend Festgenommenen gekannt – und somit vor Gericht die Unwahrheit gesagt habe.

Es folgte nun vergangene Woche eine weitere Hauptverhandlung, in der der Polizeibeamte nicht mehr Zeuge, sondern selbst Angeklagter war. Die Praktikantin sei diesmal viel konkreter geworden und habe eingeräumt, dass ihr älterer Kollege den renitenten Mann durchaus gekannt habe. Recherchen brachten zu Tage, dass beide zur selben Zeit in einem Zeller Ortsteil gelebt haben.

Praktikantin war verunsichert

Doch warum packte die Praktikantin nicht bereits bei der ersten Vernehmung aus?, fragte Richter Huber – und gab sich die Antwort selbst: „Sie war in einer Ausnahmesituation, war verunsichert.“ Sie habe sich darauf mit anderen Kollegen besprochen. Alle hätten ihr geraten, bei der weiteren Vernehmung die Wahrheit zu sagen. An ihrer Aussage, so Huber, habe er keinerlei Zweifel: „Sie war plausibel und schlüssig. Es gibt auch keinen Anhaltspunkt für eine gezielte Falschbelastung.“

Nicht zu klären war in der Hauptverhandlung, weshalb der angeklagte Polizist bei der ersten Vernehmung vor Gericht die Unwahrheit gesagt hat. Hatte er etwa Bedenken, dass er mit seinem Handeln gegenüber einer ihm bekannten Person vielleicht übers Ziel hinaus geschossen ist? Das Motiv tue letztlich nichts zur Sache, mag sie vordergründig sogar wie eine Lappalie aussehen, so Richter Huber: Die Justiz verlange von Polizeibeamten „Zuverlässigkeit und Redlichkeit. Ich muss mich zu hundert Prozent auf sie verlassen können.“ Der gravierende Verstoß dagegen mache den aktuellen Fall so brisant.

nach oben Zurück zum Seitenanfang