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Tagung der Hospizgemeinschaft

Diskussion in Kappelrodeck: Wie damit umgehen, wenn Menschen sterben wollen?

Fast jeder der Teilnehmer des Klausurtages war schon mit der Frage konfrontiert, ob er oder sie bei einem Suizid assistieren würden. Doch der Umgang damit kann nicht einheitlich sein, sind sie sich einig.

Zwei Frauen und eine Mann stehen an einer Stellwand mit der Frage „Wie würden Sie entscheiden?“
Klausurtag zum schwierigen Thema Suizidbeihilfe: Sprecherin Dorothea Brust-Etzel, Referentin Katja Grohmann und Manfred Scheurer (Achern-Achertal). Foto: Michaela Gabriel

Menschen zum Thema Suizidbeihilfe zu beraten, das können sich die Mitglieder der Hospizgemeinschaft Ortenau nicht vorstellen. „Solche Beratungsstellen sollten mit Fachleuten besetzt, aber nicht an Hospizdienste angegliedert werden”, sagte Dorothea Brust-Etzel als Sprecherin der Hospizgemeinschaft Ortenau am Ende eines Klausurtages zum Thema Suizidbeihilfe am Freitag in Kappelrodeck.

„Wir sind für Menschen am Lebensende und für ihr Umfeld da. Sie finden bei uns ein offenes Ohr und Hilfe.” Das sei allen Hospizvereinen und -diensten von Achern bis Lahr und von Kehl bis ins obere Renchtal gemeinsam. Der Grundgedanke der Begründerin der Hospizbewegung, Cicely Saunders, sei ihnen wichtig. Sie sagte, sie werde alles dafür tun, dass „Menschen nicht nur in Frieden sterben, sondern auch bis zuletzt leben können.”

Dazu gehöre es, flächendeckend eine palliative Versorgung von Sterbenden aufzubauen, so dass das Lindern von Leiden am Lebensende selbstverständlich wird, so Dorothea Brust-Etzel. Sie ist seit 20 Jahren in der Hospizarbeit tätig und leitet die ambulante Hospizarbeit des Caritasverbandes Kinzigtal. Dass jede betroffene Familie kostenlos Unterstützung erfahren könne, das sei noch gar nicht überall bekannt, stellte Silke Bohnert, Koordinatorin des Hospizdienstes Achern-Achertal, fest.

Jeder Wunsch zu sterben, muss individuell betrachtet werden

Fast jeder der elf Teilnehmer des Klausurtages war schon mit der Frage konfrontiert, ob er oder sie bei einem Suizid assistieren würden. Ihnen sei die Freiheit wichtig, individuell und nicht pauschal mit dieser Frage umgehen zu können, hieß es. Der Umgang mit Sterbehilfe könne nicht einheitlich sein. Jedes Schicksal und jeden Sterbewunsch müsse man genau anschauen und versuchen, Lösungen anzubieten.

Oft spielt der Wunsch nach dem Tod keine Rolle mehr, wenn einem Menschen die Schmerzen genommen werden.
Manfred Scheurer, Hospizdienst Achern-Achertal

„Oft spielt der Wunsch nach dem Tod keine Rolle mehr, wenn einem Menschen die Schmerzen genommen werden”, so die Erfahrung von Manfred Scheurer vom Hospizdienst Achern-Achertal. Für ihn käme es nicht in Frage, bei einer Selbsttötung zu helfen, wie er sagte.

Damit liegt er auf einer Linie mit der Katholischen Kirche, deren Haltung die Pastoralreferentin Katja Grohmann aus Offenburg vorstellte. Anfang und Ende des Lebens seien der Verfügung des Menschen entzogen, weil sie von Gott bestimmt würden, sage die Kirche. Daraus folge, dass der Tod nicht herbeigeführt werden sollte.

Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen im Jahr 2020 erklärt, dass es grundsätzlich ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gebe. Es hat das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben. Aktuell liegen dem Bundestag Gesetzentwürfe vor, die das Recht auf einen selbstbestimmten Tod absichern und die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich machen sollen.

Flächendeckende Beratungsstellen für diese Fragen sind vorgeschlagen. „Wir möchten diese staatliche Leistung nicht übernehmen”, hieß es am Ende der Tagung der Ortenauer Hospizgemeinschaft.

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