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Offenburg

Bewährungsstrafen in Korruptionsprozess gegen Ex-Ordnungsamtsleiter aus Kehl gefordert

Im Korruptionsprozess gegen den früheren Ordnungsamtsleiter der Stadt Kehl hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen gefordert.

Eine Person sitzt vor einem Spielautomaten.
Ein früherer leitender Angestellter der Stadt Kehl solle wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung erhalten.  Foto: Amelie Geiger/dpa

Im Offenburger Korruptionsprozess hat die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen und Geldzahlungen von bis zu 500.000 Euro gefordert.

Ein früherer leitender Angestellter der Stadt Kehl solle wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung erhalten.

Er solle zudem eine Geldauflage bekommen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Offenburg am Freitag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichtete. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet. (Az: 2 KLs 200 Js 12725/21).

Dem Ex-Leiter des Kehler Ordnungsamts werden illegale Absprachen mit örtlichen Spielhallenbetreibern vorgeworfen. Der 41-Jährige soll Reiseeinladungen und Geld im vierstelligen Bereich angenommen haben, zudem war eine Zahlung an ihn von 50.000 Euro geplant.

Korruptionsprozess gegen Ex-Ordnungsamtsleiter: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen

Gegen einen 74 Jahre alten Angeklagten aus der Kehler Hotel- und Spielcasinobranche soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verhängt werden. Außerdem soll er eine Geldauflage von 500.000 Euro zahlen.

Dem Beschuldigten werden Vorteilsgewährung und Bestechung in einem besonders schweren Fall zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft fordert zudem, gegen einen 51-jährigen Angeklagten wegen Vorteilsgewährung und Beihilfe zur Bestechung eine Geldstrafe zu verhängen.

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