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Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz

Bundespolizei nimmt gesuchten Straftäter aus Frankreich in Kehl fest

Der 37-jähriger Grenzgänger muss für 30 Tage in Haft. Er war wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden und kam dieser nicht nach.

In den USA ist im Zusammenhang mit Angriffen auf Obdachlose ein Vedächtiger festgenommen worden (Symbolbild).
Da er seine Geldstrafe nicht zahlen konnte, kam der Mann in (Symbolbild). Foto: Stefan Sauer/dpa/Illustration

Einen gesuchten Straftäter aus Frankreich hat die Bundespolizei am Freitagvormittag in Kehl festgenommen. Der 37-jährige Grenzgänger, teilte die Polizei mit, war wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Seine Geldstrafe von 1500 Euro war jedoch nicht beglichen.

Die Polizei kontrollierte den Mann auf der Straßburger Straße auf dem Weg zur Arbeit in Begleitung seiner Arbeitskollegen. Er konnte keine Ausweisdokumente vorweisen und gab seine Daten mündlich an. Die Fahndungsabfrage zeigte, dass der 37-jährige Franzose mit einem Haftbefehl zur Strafvollstreckung gesucht wurde.

Da er die ausstehende Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er von den Beamten festgenommen. Er muss seine Strafe nun 30 Tage lang in einer Justizvollzugsanstalt absitzen.

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