Skip to main content

Verfahren vor Kehler Amtsgericht

Damit sie niemand auf den Grill legt: 78-Jährige soll zwei Hängebauchschweine getötet haben

Vor dem Kehler Amtsgericht hat sich eine 78-jährige Frau verantworten müssen, weil sie mindestens zwei Mini-Hängebauchschweine ungerechtfertigt getötet haben soll. Um sie vor dem Grill zu schützen, wie sie selbst sagte.

Insgesamt mehr als 170 Hängebauchschweine warten am Freitag (28.04.2006) in einem Stall bei Darmstadt auf ihren Abtransport. Tierschützer hatten in Zusammenarbeit mit Veterinären hunderte der Tiere bei einem Privatbesitzer beschlagnahmt. Jetzt werden die "Mini-Schweine" an neue Besitzer in ganz Deutschland vermittelt. Foto: Salome Kegler dpa/lhe +++ dpa-Bildfunk +++
„Das waren schließlich meine Freunde“: Vor Gericht gibt die 78-jährige Angeklagte an, dass sie die Mini-Hängebauchschweine getötet hat, um zu verhindern, dass sie auf dem Grill landen. (Symbolfoto) Foto: Salome Kegler picture-alliance/ dpa/dpaweb

Dieser Einsatz eines Tierschutzvereins hatte für mehrere Mini-Hängebauchschweine und eine Halterin Folgen. Das Kehler Amtsgericht um Richterin Lydia Beil hatte dabei darüber zu befinden, ob eine heute 78-Jährige aus Kehl im Mai 2020 völlig sinnlos mindestens zwei Mini-Hängebauchschweine getötet haben soll.

Was sich zunächst in der Anklageschrift wie ein böswilliger Akt gegenüber den wehrlosen Tieren darstellte, rückte die Angeklagte im Verlauf der Verhandlung in die Richtung einer Verzweiflungstat. Der Grund: Ein Tierschutzverein hatte die Frau beim Amtsveterinär gemeldet.

Der Vorwurf: Das Grundstück sei vermüllt, nicht korrekt eingezäunt und es würden Ratten über das Gelände laufen. Der Veterinär schilderte dann als Zeuge, wie er das Gelände besichtigt hatte, zunächst nur von außen. Er habe eine Karte mit der Bitte um Rückruf hinterlassen. Danach sei es zum Gespräch gekommen.

Er habe die Angeklagte mit den Vorwürfen konfrontiert und einen Vor-Ort-Termin vereinbart. Bei diesem Termin habe er die Vorwürfe zunächst bestätigt und die Frau darüber informiert, dass sie das in Ordnung bringen müsse. Ansonsten würde ihr der Entzug der Schweine drohen.

78-Jährige lässt Mini-Hängebauchschweine ausbluten

Diese Androhung, so die Angeklagte, habe sie so schockiert, dass sie sich entschlossen hatte, die Tiere lieber zu töten, als sie noch einmal in fremde Hände zu geben. Mit einem Bolzenschussgerät habe sie die Tiere in deren Mittagsschlaf betäubt und sie dann durch einen Schnitt in die Halsschlagader ausbluten lassen.

Ich wollte nicht, dass sie irgendjemand auf den Grill legt.
Angeklagte

Die Tiere hätten keine Schmerzen erleiden müssen und hätten die Tötung auch nicht mitbekommen, versicherte die Angeklagte. Die Körper seien danach von der Tierkörperverwertung abgeholt worden. „Ich wollte nicht, dass sie irgendjemand auf den Grill legt“, so die Dame während ihrer Vernehmung. „Das waren schließlich meine Freunde.“

Zunächst hatte die Angeklagte hatte deshalb auch Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Offenburg eingelegt. Diese hatte ihr die ungerechtfertigte Tötung von Tieren, ein Vergehen nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, vorgeworfen und dafür eine Strafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro eingefordert.

Zunächst zeigte sich die Angeklagte ein wenig widerspenstig und verständnislos darüber, warum man sie nun vor Gericht zitiert habe. Mit dem Hinweis, der Richterin eine entsprechende Stellungnahme zu den Vorwürfen geschickt zu haben, verweigerte sie zunächst die Aussage.

Erst das gute Zureden von Richterin Beil und deren Erklärung, dass sie die schriftliche Äußerung nicht zur Urteilsfindung heranziehen dürfe, konnte die resolute Dame dann überzeugen, ihre Sicht der Dinge noch einmal vor Gericht vorzubringen.

Jetzt den Newsletter für Mittelbaden und die Ortenau abonnieren

Wie geht es weiter mit den heruntergekommenen Hotels an der Schwarzwaldhochstraße? Wie sieht die Zukunft aus für die Mitarbeiter von Daimler und Schaeffler? Welche Corona-Regeln gelten für meine Region?

Die wichtigsten Infos für Mittelbaden und die Ortenau und exklusive Hintergrundberichte: Das liefert der kostenlose BNN-Newsletter jeden Abend direkt in Ihr Postfach. Jetzt anmelden.

Angeklagte bezeichnet Schweine als Freunde

So schilderte sie, wie sich sich mit ihrem mittlerweile gestorbenen Ehemann, einem ehemaligen Metzger, vor 25 Jahren ein Grundstück erworben habe, auf dem man für den Eigenbedarf Hühner und Ziegen hielt.

Vor einigen Jahren hätten dann fremde Leute vor dem Grundstück gehalten und ihnen die Mini-Schweine mehr oder weniger vors Tor gestellt. Die Tiere seien in einem schlechten Zustand gewesen. Sie habe die Tiere aufgepäppelt und im Laufe der Jahre habe sie sich auch mit den Schweinchen angefreundet.

Letztlich, so Richterin Lydia Beil, habe die Angeklagte aus ihrer Angst heraus zu übereilt gehandelt. Und auch der Veterinär bestätigte, dass man sicher eine Lösung gefunden hätte. Die Angeklagte hätte nach seiner Meinung nur einfach der Aufforderung folgen müssen, das Gelände wieder tiergerecht herzurichten.

„Die Androhung der Wegnahme war ja nur das vor Augen führen möglicher Maßnahmen. Wir waren noch weit davon weg, das auch tatsächlich durchzusetzen“, so der Amtstierarzt. Tiere, der Veterinär, dürfe die Frau mittlerweile nicht mehr halten. Die Pflege einer verbliebenen Ziege und einiger Hühner habe nun deshalb ihr Sohn übernommen.

78-Jährige muss 450 Euro an Kehler Tierheim zahlen

Letztlich einigten sich die Richterin und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen die Zahlung von 450 Euro zu Gunsten des Tierheims in Kehl vorläufig einzustellen. Die Summe darf die Rentnerin in fünf Teilbeträgen zahlen. Sobald der gesamte Betrag bezahlt wurde, ist das Verfahren dann auch endgültig eingestellt.

nach oben Zurück zum Seitenanfang