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Unter Diebstahlverdacht

Hinweis auf Mitglied einer Diebesbande: Polizei nimmt Trucker im Kehler Rheinhafen fest

Die Vorwürfe der Polizei wiegen schwer: Ein Lastwagenfahrer soll als Mitglied einer Bande an Diebstählen beteiligt sein. Es geht um Werte im sechsstelligen Bereich. Nun wurde der per Haftbefehl gesuchte Tatverdächtige verhaftet. Und noch mehr war im Argen.

„Polizei“ steht auf der Uniform eines Polizisten.
Polizisten in Offenburg haben am Freitag einen Hinweis auf den Aufenthaltsort des Lastwagenfahrers erhalten. Foto: Jens Büttner/zb/dpa/Symbolbild

Im Kehler Rheinhafen endete dieser Tage die Reise: Die Polizei nahm einen Lastwagenfahrer fest, der in Verdacht steht, als Bandenmitglied an einer ganzen Reihe an Diebstählen beteiligt gewesen zu sein.

Die Ware wurde von Fahrzeugen von Kollegen aus der Truckerzunft entwendet, schreibt das Polizeipräsidium Offenburg in seinem Bericht.

Beamte der Verkehrspolizei Offenburg erhielten am Freitagmorgen einen Hinweis, wonach ein per Haftbefehl gesuchter Lastwagenfahrer mit seinem Fahrzeug im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Polizeipräsidiums auf der Autobahn 5 oder in angrenzenden Industriegebieten unterwegs sein könnte.

Der 26-jährige Mann soll zu einer Bande gehören, die zuletzt durch zahlreiche Diebstähle auffällig geworden war. Hierbei wurden Waren aus Lastwagen entwendet, deren Fahrer die vorgeschriebene Ruhezeit auf Tank- und Rastanlagen verbrachte. Der Diebstahlschaden belief sich nach Polizeiangaben zuletzt auf einen hohen sechsstelligen Betrag.

Polizeistreife entdeckte Fahrzeug im Kehler Rheinhafen

Eine aufmerksame Streife des Verkehrsdienstes Offenburg entdeckte den Sattelzug im Kehler Rheinhafen und nahm den gesuchten Fahrer vorläufig fest. Im Fahrzeug konnte mutmaßliches Einbruchswerkzeug aufgefunden werden. Der junge Mann wurde einem Haftrichter vorgeführt und kam in eine Justizvollzugsanstalt. Dort sitzt er nun in Untersuchungshaft.

Da die Verkehrspolizei nun mal vor Ort war, erfolgte ebenso eine gründliche technische Überprüfung des Sattelzugs. Neben Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten fiel die Aufmerksamkeit dabei auf eine unzulässige Bereifung der Zugmaschine. Die Weiterfahrt des Lastwagen konnte der verantwortlichen Spedition erst nach Montage neuer Reifen gestattet werden.

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