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Gut fünf statt sieben Jahre Gefängnis

Offenburger Kreiselmord in Teilen neu verhandelt: Ehefrau erhält geringere Haftstrafe

Es war eine Bluttat, die die Ortenau erschütterte. Im Mai 2018 wird ein Mann aus Lahr erschossen. Er hatte über Twitter ein Verhältnis zu einer verheirateten Frau. Deren Ehemann erhielt eine lebenslängliche Haftstrafe. Wegen eines Formfehlers wurde allerdings der Prozess gegen die heute 53-jährige Mittäterin neu geführt.

Wegen eines Formfehlers wurde der Prozess gegen die heute 53-jährige Mittäterin neu geführt.
Wegen eines Formfehlers wurde der Prozess gegen die heute 53-jährige Mittäterin neu geführt. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Die Tat erschütterte die Ortenau: Am 11. Mai 2018 wird die Leiche eines 43-jährigen Mannes aus Lahr an einem Kreisverkehr an der Straße von Offenburg nach Ortenberg gefunden. Er wurde regelrecht hingerichtet.

Die Ermittlungen führen zu einem Ehepaar aus Offenburg. Der Todesschütze bekommt eine lebenslange Freiheitsstrafe, seine Ehefrau wird wegen Beihilfe zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Wegen eines Formfehlers musste der Prozess nun teilweise neu geführt werden. Das Ergebnis: Die Ehefrau erhielt statt sieben Jahren Haft fünf Jahre und drei Monate.

Bundesgerichtshof hob erstes Urteil auf

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil vom Juli 2019 aufgehoben. Die Karlsruher Richter sahen einen Formfehler und verwiesen den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer des Offenburger Landgerichts zurück. Die bewertete die Rolle angeklagten Ehefrau etwas anders.

2019 sah die Kammer die heute 53-Jährige in ihrer Steuerungsfähigkeit weniger eingeschränkt. Auslöser der Bluttat, mit der ein Ehepaar seine bürgerliche Existenz ruinierte, war eine Männerbekanntschaft der Frau auf der digitalen Kommunikationsplattform Twitter.

Das spätere Opfer hatte mit der heute 53-Jährigen pornografische Texte und Fotos von sich selbst ausgetauscht. Deshalb musste der 43-jährige Nebenbuhler des Angetrauten weg. Am Abend des 11. Mai 2018 stellte das Paar dem Lahrer die tödliche Falle. Am Dienstag wurde erneut ein Urteil gesprochen.

Der Ehemann wurde, wie berichtet, schon im Jahr 2019 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, seine Frau wegen Beihilfe zu sieben Jahren.

Der Bundesgerichtshof hatte in der Folge darauf hingewiesen, dass bei den Plädoyers in der Verhandlung vor dem Offenburger Schwurgericht und dem letzten Wort der Ehefrau die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen worden war. Das habe vielleicht verhindert, dass die Angeklagte ihr Bedauern angesichts des Todes des Lahrers geäußert hat, was zu einer Strafmilderung führen kann.

Richter spricht von Judaskuss

Tatsächlich verhängte die Kammer nun fünf Jahre und drei Monate Haft statt der bisherigen sieben. In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass es an der Verurteilung wegen Mordes und Beihilfe auch nach Ansicht des BGH nichts zu rütteln gibt. Dass die Frau sich dem Mordplan nicht widersetzt hatte, erklärte sich das Gericht damit, dass sie tiefe Scham empfunden hatte.

Der zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilte Ehemann hatte seine Frau übrigens ganz analog betrogen. Richter Matthias Eckelt verglich die Tat der Ehefrau durch die „Nähe des Zärtlichen und Brutalen“ mit einem Judaskuss. Als der Nebenbuhler auftauchte, sei der Ehemann aus dem Wagen gestiegen und habe diesen mit vier Kugeln niedergeschossen. „Eine Hinrichtung“, so der Vorsitzende.

Obwohl die Ehefrau eine diagnostizierte Angststörung hat und daher über starke Medikamente verfügt, sei sie, so Eckelt, eine leistungsfähige „Bürgerin der Mitte“. Deshalb war das erste Urteil nicht von einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit ausgegangen.

Das Urteil vom Dienstag wertete das nun anders. Starke Psychopharmaka und 2,8 Promille Alkohol hätten die Steuerungsfähigkeit herab-, aber nicht ausgesetzt. Strafmildernd kam hinzu, dass die unter Raumangst leidende Frau bereits 23 Monate in einer Gefängniszelle saß.

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