Eine Woche nach dem Ende des Offenburger Arztmordprozesses droht der Vorgang, doch noch zum Politikum zu werden. Das Regierungspräsidium in Freiburg hat ein Verfahren gestartet, um den Täter aus Deutschland auszuweisen. Dies bestätigte die Behörde auf Anfrage.
Nur kurz in Psychiatrie?
In der Konsequenz hieße dies, dass der Mann nur sehr kurz in der Psychiatrie einsitzen müsste. Ob er in seinem Heimatland für die brutale Tötung des Offenburger Arztes weiter belangt werden würde, steht dahin – zumal nach den widersprüchlichen Angaben des Mannes zu Alter, Herkunft und selbst zu seinem Namen eine Abschiebung vor erheblichen Hürden stehen dürfte.
"Hochgradig gefährlich"
„Ich bin entsetzt“, sagte am Montag der Freiburger Strafrechtler Professor Gerson Trüg, der an dem Prozess als Nebenklägervertreter teilgenommen hatte. „Wer die Hauptverhandlung verfolgt hat, der erinnert sich an die Gutachten, die Schlussvorträge und die Urteilsbegründung und der erkennt, dass dieser Mann hochgradig gefährlich ist“.
Trüg schließt nicht aus, dass der Mann unter anderem Namen nach Deutschland zurückkehren könnte und wendet sich klar gegen eine Abschiebung: „Auch, wenn das jetzt politisch opportun erscheinen mag, es wäre ein schwerer Fehler bei der Durchlässigkeit unserer Grenzen“. Wenn die Behörde die Grundlage für eine Ausweisung sehe, müsse die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihres Ermessens dem entgegen treten: „Die Gefahr, dass er wieder einreist, vielleicht unter einer falschen Legende, ist viel zu groß“.
Erst mal abwarten
Bei der Staatsanwaltschaft Offenburg will man jetzt erst einmal abwarten, wie die Freiburger Mittelbehörde weiter vorgeht: „So lange das Regierungspräsidium nachdenkt, machen wir uns erst einmal keine Gedanken“, sagt Kai Stoffregen auf die Bitte um eine Einschätzung hin. Zudem könne sich eine Abschiebung als schwierig erweisen. So sei längst nicht gesichert, dass Dschibuti den Mann auch als Staatsbürger anerkenne: „Den muss erst einmal jemand nehmen“.