In der Berufungsverhandlung im sogenannten „Raser-Prozess“ sind vor dem Landgericht Offenburg weitere Zeugen gehört worden.
Der Angeklagte, ein 28-jähriger Mann, überholte am Karfreitag 2019 am Ortsausgang einer Lahrer Umlandgemeinde mit seinem 388 PS starken Sportwagen auf einer 400 Meter langen Strecke drei Autos mit hoher Geschwindigkeit, bevor er kurz vor einem Kreisverkehr einen entgegenkommenden Motorradfahrer frontal erfasste. Der Biker starb noch an der Unfallstelle.
Der Unfallverursacher fuhr weiter und rammte kurz darauf auf der Gegenseite im Kreisverkehr ein Auto. Dabei wurden zwei Insassen verletzt.
Ein Jahr und sieben Monate ohne Bewährung
Der Unfallverursacher wurde vom Amtsgericht Lahr wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit Raserei und Drogeneinfluss zu einem Jahr und sieben Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
Dagegen hatte er über seinen Verteidiger, Marc Kucera, Berufung eingelegt. Dieser zielt auf eine Bewährungsstrafe und fordert zu prüfen, inwieweit eine Ursächlichkeit der Drogenbeeinflussung auf den konkreten Unfallvorgang vorliege, und ob eine Straßengefährdung auch durch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer mit verursacht wurde.
Hohe Geschwindigkeit sei vermeidbar gewesen
Im Fortsetzungsprozess stellte der Unfallsachverständigen Ulrich Löhne in einer aufwendigen Video-Simulation verschiedene Varianten des Unfallherganges dar. Er kommt zum Schluss, dass, egal welche Variante man auslegt, der Unfall trotz zu hoher Geschwindigkeit vermeidbar gewesen sei.
Der Angeklagte habe die Möglichkeit gehabt, beim Überholvorgang der drei Fahrzeuge von der Überholspur auf die rechte Fahrbahn einzuscheren oder auf der Überholspur abzubremsen, um einen Aufprall mit dem Motorrad erheblich abzumildern oder ihn gar zu verhindern.
Die Geschwindigkeit des Autos betrug beim Aufprall immer noch mindestens 90 Kilometer pro Stunde. Die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit beträgt in diesem Streckenabschnitt Tempo 70. Der Unfallspezialist zeigte weitere Verstöße des Angeklagten auf. So habe er an einer unübersichtlichen Stelle im Bereich einer durchgezogenen Mittellinie den Überholvorgang vollzogen.
Darüber hinaus waren auf einer Länge von 200 Meter vor dieser Mittelinie bereits drei Richtungspfeile zum Einlenken auf die rechte Straßenseite markiert. „Deutlicher kann man einen unerlaubten Überholvorgang nicht darstellen“, so der Gutachter.
Keine Mitschuld beim Opfer
Das Unfallopfer habe sich in der Fahrweise korrekt verhalten. Die beiden vernommenen Zeugen waren Freunde des Angeklagten und Insassen im Unfallfahrzeug. Ein Zeuge sagte im ersten Prozess uneidlich zugunsten des Angeklagten falsch aus.
Dieser wurde zwischenzeitlich in dieser Sache verurteilt. Beim jetzigen Prozess schwieg er zu vielen Fragen von Richterin Gabriele Bräutigam, wie auch der zweite Zeuge, ein Cousin von ihm. Das brachte Staatsanwalt Jochen Wiedemann in Rage.
Auch Richterin Bräutigam zeigte für die Schweigsamkeit wenig Verständnis. Die Mutter des Unfallopfers ließ sich durch den Nebenklägervertreter Wolfgang Reichert vertreten. Sie leide heute noch nach zwei Jahren psychisch unter den Folgen des tödlichen Unfalles ihres 28-jährigen Sohnes. Sie schilderte ihn als selbstlosen Menschen, der erst kurz vor dem Unfall eine Ehrung erfuhr, weil er unter Einsatz seines Lebens einen Hausbrand unterbinden konnte. Der Prozess wird mit dem Urteil am 12. März fortgesetzt.