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Angriff mit Küchenutensilien

Anklage wegen Totschlags erhoben: Frau soll in Offenburg Tochter und Schwester getötet haben

Eine 44-jährige Frau soll in einer Offenburger Notunterkunft ihre Schwester und ihre Tochter getötet haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Totschlags erhoben.

Ein Polizeifahrzeug steht vor dem abgesperrten Eingang zu einer Notunterkunft in der Offenburger Kesselstraße.
Ein Polizeifahrzeug vor dem abgesperrten Eingang zu einer Notunterkunft in der Offenburger Kesselstraße. Hier hat die Polizei am 30. Juli 2022 zwei weibliche Leichen entdeckt. Foto: Marco Dürr/Einsatz-Report 24

Anklage wegen zweifachen Totschlags hat die Staatsanwaltschaft Offenburg gegen eine 44-Jährige aus Offenburg erhoben. Der Frau wird zur Last gelegt, Ende Juli vergangenen Jahres in einer Unterkunft in der Kesselstraße in Offenburg ihre mit ihr dort wohnende 49-jährige Schwester sowie ihre eigene 19 Jahre alte Tochter getötet zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in einer Pressemeldung mit.

Laut Anklagebehörde soll es bereits am Abend zuvor zu einer verbalen Streitigkeit zwischen den Beteiligten gekommen sein, deren Auslöser wohl der Umstand war, dass die Angeschuldigte ihrer Tochter und ihrer Schwester unterstellte, ein sexuelles Interesse an ihrem ehemaligen Lebensgefährten zu haben.

In den Morgenstunden soll sich dann eine körperliche Auseinandersetzung entwickelt haben, in deren Verlauf die Frau ihre Schwester und ihre Tochter unter Verwendung verschiedener Küchenutensilien mit massiver Gewalteinwirkung getötet haben soll. Anschließend setzte die Angeschuldigte selbst bei der Polizei in Offenburg einen Notruf ab und wurde in der Folge festgenommen.

Verurteilung wegen Mordes ist noch möglich

Derzeit werde von Seiten der Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die Tat als Totschlag in zwei tateinheitlichen Fällen zu würdigen ist. In der Hauptverhandlung werde das Schwurgericht jedoch auch zu prüfen haben, ob das Merkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt sein könnte, so die Anklagebehörde weiter.

Dies wäre dann anzunehmen, wenn die Frau die Tat allein aufgrund einer übersteigerten, unbegründeten Eifersucht begangen hätte. Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags droht der Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. Bei Annahme eines besonders schweren Falles kann das Gericht auch auf lebenslange Freiheitsstrafe erkennen. Sollte es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommen, so sieht das Gesetz hierfür die lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Die Frau befindet sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. Das Gericht hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Mögliche Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht Offenburg stehen somit noch nicht fest.

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