Das Amtsgericht Offenburg hat einen Strafbefehl gegen eine Ärztin erlassen. Die Frau soll in zahlreichen Fällen Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben. Der Strafbefehl bezieht sich auf fünf Einzelfälle, eine Durchsuchung hatte aber Hinweise auf weitere solche Vorfälle zutage gefördert. Auch gegen einen Zahnarzt wird wegen ähnlicher Vorgänge ermittelt, berichtet die Staatsanwaltschaft Offenburg.
Der in Offenburg praktizierenden Medizinerin wird zur Last gelegt, im Juni und Juli in fünf Fällen Atteste zur Befreiung von der in der Corona-Verordnung des Landes festgelegten Maskenpflicht ausgestellt zu haben, ohne dass die betroffenen Personen zuvor untersucht worden waren und ohne dass jeweils eine entsprechende medizinische Indikation vorgelegen habe.
Offenbar zahlreiche Atteste ohne medizinische Indikation
Dabei habe sie erkannt und zumindest billigend in Kauf genommen, dass die entsprechenden Atteste auch bei behördlichen Kontrollen vorgezeigt werden, so die Anklagebehörde in einer Pressemitteilung.
Im Rahmen der Ermittlungen war im September die Praxis durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Dabei hat sich der Verdacht ergeben, dass die beschuldigte Ärztin über die im Strafbefehl enthaltenen Fälle hinaus in zahlreichen weiteren Fällen Atteste ohne medizinische Indikation ausgestellt hatte. Das Verfahren wurde aber auf die im Strafbefehl enthaltenen Taten beschränkt, da die weiteren Fälle bei der Bestrafung nicht erheblich ins Gewicht fallen würden.
Die Medizinerin hatte im Rahmen der Durchsuchung eingeräumt, die entsprechenden Atteste ausgestellt und teilweise auch per Post versendet zu haben. Die Patienten hätten ihr gegenüber jedoch glaubhaft Symptome geschildert, welche die Ausstellung der Atteste rechtfertigen würden.
Zahnarztpraxis durchsucht
Der Strafbefehl lautet auf den Vorwurf des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in fünf Fällen und wurde vom zuständigen Strafrichter beim Amtsgericht Offenburg antragsgemäß erlassen. Die Angeklagte hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so dass mit einem Termin zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zu rechnen ist. Ein entsprechender Termin steht noch nicht fest. Im Falle ihrer Verurteilung droht der Angeklagten eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Zeitgleich waren im September auch die Offenburger Praxisräume eines Zahnmediziners durchsucht worden. In diesem Fall sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, da in einzelnen Fällen das Vorliegen einer medizinischen Indikation zur Ausstellung der Atteste unter Hinzuziehung eines medizinischen Sachverständigen geprüft werden muss.