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Neun Anklagepunkte

Prozess in Offenburg: 29-Jähriger soll Minderjährige zur Prostitution gezwungen haben

Ein Mammutprozess wird vor dem Landgericht Offenburg verhandelt. Einem 29-Jährigen werden zahlreiche Straftaten vorgeworfen. Einer der Punkte: schwerer Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung.

Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal liegt ein Richterhammer aus Holz.
Aufgrund der Serie an Straftaten werden vor dem Landgericht Offenburg viele Zeugen angehört. Ein Urteil wird im Dezember erwartet. Foto: Uli Deck/dpa

Einem Mammutprozess mit insgesamt sieben Verhandlungstagen steht der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichtes Offenburg unter dem Vorsitz von Tim Richter bevor. Der Prozessmarathon ist nicht allein in der Schwere der Verbrechen begründet, sondern hängt mit einer Vielzahl der zum Teil mehrere Jahre zurückliegenden Straftaten zusammen.

Ankläger Jochen Wiedemann trug am ersten Prozesstag gegen einen schon mehrfach straffällig gewordenen berufs- und arbeitslosen 29-jährigen Mann aus dem südlichen Kreisgebiet neun Anklagepunkte vor.

Hauptanklagepunkt ist der Vorwurf von schwerem Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung aus dem Jahr 2015. Der Vorfall kam 2018 zur Anklage, kann aber aus prozessualen Gründen erst jetzt verhandelt werden. Zwischenzeitlich hatte der Angeklagte mehrere weitere Straftaten begangen.

Angeklagter soll minderjährige Freundin zur Prostitution gezwungen haben

Der Mann soll seine damalige minderjährige Freundin in mindestens drei nachgewiesenen Fällen zur Prostitution gegen Geld gezwungen haben. Das Alter wurde den Freiern vorenthalten, dem Angeklagten war die Minderjährigkeit bei der Tatausübung bekannt.

Er habe das Opfer dazu gezwungen und sie dabei mit Schlägen körperlich schwer misshandelt. Die Taten beging er gewerbsmäßig, Der Angeklagte habe den Freiern, die er vermittelte, jeweils 150 Euro abgenommen. Die Einnahmen flossen dem Angeklagten zu.

Eine Reihe weiterer Straftaten folgten. Gegen vier davon liegen Urteile von Schöffengerichten vor, dagegen erfolgten Einsprüche durch seinen Verteidiger Marc Kutschera, diese hängen nun als Berufungsfälle vor dem Landgericht. Der gesamte Strafkomplex wird als „Block“ verhandelt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis in mehreren Fällen ist dabei noch den „leichteren Fällen“ zuzuordnen, wäre der Angeklagte bei deren Überprüfung nicht handgreiflich gegenüber den Polizisten geworden. Dabei kam es immer wieder zu Beleidigungen und auch zu Verletzungen gegenüber den Ermittlern.

Zahlreiche schwere Körperverletzungen werden dem Angeklagten vorgeworfen

In einem weiteren komplexen Fall nutzte der 29-Jährige die Bekanntschaft zu einer jungen Frau aus, indem er ihre EC-Karte und ihren Haustürschlüssel an sich nahm. Dieses Opfer suchte er mehrmals während ihres Schlafes auf und verletzte es schwer mit Schlägen und Fußtritten auf Gesicht und Oberschenkel. In einem Fall drohte er ihr mit dem Tod. Die junge Frau tritt als Nebenklägerin auf. Eine weitere Tat betrifft einen zwangsweisen Zugang in ein Wohnheim, wo er Insassen mit den Fäusten arbeitsunfähig schlug.

Brutal ging er auch gegen Bedienstete des städtischen Ordnungsdienstes vor, denen er sich einer Kontrolle entziehen wollte, anschließend beleidigte und verletzte er die herbeigerufenen Polizisten. Gleiches geschah in Kehl gegenüber der Polizei, als er in einem Verkehrsunfall ohne Fahrerlaubnis einen Schaden von 6.000 Euro am gegnerischen Wagen verursachte.

Ein Urteil liegt in einer Drogensache vor. Der Angeklagte hat in Straßburg 1,5 Kilogramm Haschisch erworben und gewinnbringend in Deutschland verkauft. Wegen Einfuhr und Handel von Drogen in nicht geringer Menge wurde er verurteilt, gegen das Urteil habe er, obwohl er geständig war, Einspruch eingelegt.

Urteil im Prozess um Menschenhandel wird im Dezember erwartet

Eine Reihe der Straftaten liege im Normalfall im Zuständigkeitsbereich der Schöffengerichte, so Staatsanwalt Jochen Wiedemann. Dass diese nun im Block vor dem Landgericht landen, hänge mit der Schwere des Vorwurfes der Straftat wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zusammen. Die lange Serie der Straftaten erfordere die Anhörung vieler Zeugen, ein Urteil wird im Dezember erwartet.

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