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SPD-Stadträtin kritisiert Vergabe

Stadt Offenburg sieht keinen Widerspruch in Vermietung an AfD

Die Stadt Offenburg hat die Vermietung der Messehalle für einen Landesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) damit begründet, dass man sich als Freiheitsstadt dem politischen Diskurs stellen werde.

Auf einem AfD-Parteitag hängt ein Plakat mit dem Schriftzug „Alternative für Deutschland“.
Auf einem AfD-Parteitag hängt ein Plakat mit dem Schriftzug „Alternative für Deutschland“. Foto: Stefan Sauer/dpa/Archivbild

Einen Widerspruch zu einem Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2020 sieht die Verwaltung nicht, wie das politische Nachspiel am Montagabend im Offenburger Gemeinderat deutlich machte.

Wer als zugelassene politische Partei oder Gruppierung einen Raum oder eine Halle der Stadt oder ihrer Tochtergesellschaften mieten will, darf dort keine extremistischen Inhalte verbreiten. Andernfalls kann eine erneute Vermietung versagt werden.

Das hat der Offenburger Gemeinderat vor drei Jahren gegen die Stimmen der AfD beschlossen. Das Thema war aufgekommen, nachdem die AfD einen Bundesparteitag in Offenburg angemeldet hatte.

Nun ist es wie berichtet erneut die AfD, die zum zehnjährigen Bestehen am 4. und 5. März mit einem Landesparteitag in die Stadt kommt und die Oberrheinhalle angemietet hat. Das führte in der Fragestunde des Gemeinderates am Montag zur Wortmeldung von Sylke Rhein. Die SPD-Stadträtin wollte wissen: „Wie kann es die Stadt rechtfertigen, die Messehalle herzugeben, obwohl das vom Rat anders beschlossen wurde?“

OB erinnert an Beschluss von Februar 2020

Oberbürgermeister Marco Steffens (CDU) erinnerte an den Beschluss vom Februar 2020, mit dem sich der Rat klar positioniert habe: „Solange eine Partei vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten ist, hat sie Anspruch auf Vermietung.“

Außerdem habe der Gemeinderat deutlich gemacht, dass in Offenburg ein demokratischer politischer Diskurs möglich sein soll: Eine Vermietung von Veranstaltungsräumen der Stadt und der Messe werde deshalb an in Deutschland zulässige Parteien und andere Gruppierungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Ich persönlich teile viele Auffassungen der AfD nicht.
Marco Steffens, Oberbürgermeister

„Ich persönlich teile viele Auffassungen der AfD nicht, und dennoch ist es in einer Demokratie unsere Aufgabe, zunächst auch alle Meinungen und politischen Positionen aushalten zu müssen, solange sie sich innerhalb des rechtlich Zulässigen befinden“, sagte Steffens. Wann dieser Rahmen überschritten werde, entscheide das Bundesverfassungsgericht.

Messe trifft Auswahl nach Verfügbarkeit

Die AfD habe einen Anspruch auf Überlassung der Halle für ihren Landesparteitag. Messechefin Sandra Kircher ergänzte, dass die Messe kein privater Anbieter, sondern in öffentlicher Trägerschaft sei und daher nicht eine Auswahl nach Kunden, sondern nur nach Verfügbarkeit treffen könne.

Das LfV bearbeitet den AfD-Landesverband seit Juli 2022 als Beobachtungsobjekt
Landesamt für Verfassungsschutz, Einschätzung zur AfD

Auf eine aktuelle Anfrage dieser Redaktion zur Einschätzung der AFD schreibt das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV): „Das LfV bearbeitet den AfD-Landesverband seit Juli 2022 als Beobachtungsobjekt (Verdachtsfall).

Zum Zeitpunkt der Einstufung im Sommer 2022 stießen die extremistischen Kräfte innerhalb des AfD-Landesverbands auf nennenswerte Unterstützung und waren zum Teil prägend für das Bild, das der Verband nach außen hin abgab.

Diese Einschätzung besteht aktuell fort: So sind seit der Einstufung im Sommer 2022 weitere Anhaltspunkte für extremistische Positionen von Führungspersonen des Landesverbands bekannt geworden. Eine inhaltliche Mäßigung ist derzeit nicht zu erkennen.

Jedoch konnten sich die extremistischen Kräfte weiterhin nicht in Gänze mit ihren Positionen durchsetzen. Die Abstimmungsergebnisse des vergangenen Landesparteitags deuteten auf ein weiterhin gespaltenes Kräfteverhältnis innerhalb des AfD-Landesverbands hin“.

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