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Haftbefehl

Ohne Fahrschein und mit Haftbefehl im Zug

Die Bundespolizei wurde von einem Zugbegleiter zur Hilfe gerufen. Wie sich herausstellte, war der Fahrgast nicht nur ohne Fahrschein unterwegs, sondern er wurde auch mit einem Haftbefehl gesucht.

Ein junger Mann hält im Hauptbahnhof ein 9-Euro-Ticket der Deutschen Bahn in der Hand.
Der gesuchte Mann wird mit einem Vollstreckungsbescheid gesucht. Er hat gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Am Dienstag wurde die Bundespolizei von einem Zugbegleiter in einem ICE zu Hilfe gerufen. Ein Fahrgast soll sich geweigert haben, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen, teilt die Polizei mit. Außerdem soll der Mann keinen gültigen Fahrschein dabei gehabt haben.

Am Bahnhof Offenburg übernahmen Beamte der Bundespolizei den 25-jährigen Afghanen. Bei den weiteren Maßnahmen stellte sich heraus, dass der Mann auch noch gegen das Aufenthaltsgesetz verstieß und mit einem Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Er war wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe von 200 Euro oder ersatzweise 20 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Einlieferung in die Vollzugsanstalt, da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Nach dem Haftende übernimmt die zuständige Ausländerbehörde alles Weitere.

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