In einem ICE von Freiburg nach Offenburg hatte ein Mann am Sonntag, 5. November, weder ein Ticket noch Geld, noch Ausweispapiere dabei, teilte die Polizei mit.
Der Mann beleidigte einen Polizisten
Bei der Ankunft in Offenburg wurde der 39-Jährige der Polizei übergeben. Bei der Identitätsfeststellung beleidigte der alkoholisierte, bereits polizeibekannte Mann einen Beamten.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg stellte einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Am Montag, 6. November, wurde der Mann aufgrund von Erschleichung von Leistungen und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.
Beschleunigtes Verfahren
Das beschleunigte Verfahren wird vorrangig bei Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. So ist eine Strafverfolgung auch dann möglich, wenn keine ladungsfähige Anschrift vorhanden ist.
Das beschleunigte Verfahren lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage.