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Revision eingelegt

Anwälte des „Waldläufers“ Yves R. ziehen vor den Bundesgerichtshof

Juristisch ist das Verfahren um den Waldläufer von Oppenau noch nicht ausgestanden. Und auch zu den finanziellen Folgen für den 32-Jährigen gibt es Fragen.

Zwei Polizisten in der Oppenauer Innenstadt.
Mehr als 2.500 Polizisten waren im Einsatz, bis der Waldläufer Yves R. festgenommen werden konnte. Gegen die Verurteilung wegen Geiselnahme haben die Anwälte Revision eingelegt. Foto: Benedikt Spether

Muss der Prozess um den „Waldläufer“ von Oppenau nochmals aufgerollt werden? Die beiden Pflichtverteidiger des 32 Jahre alten Yves R. haben gegen das Urteil des Offenburger Schöffengerichts Revision zum Bundesgerichtshof erhoben.

Man wende sich gegen die Entscheidung des Gerichts, die Vorgänge am 12. Juli 2020 in der Waldhütte bei Oppenau als Geiselnahme zu werten, sagt Anwältin Melanie Mast.

Die Staatsanwaltschaft in Offenburg schließt nicht aus, dass es bei einer entsprechenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch einmal zu einer Hauptverhandlung komme könnte. Dann müsse sich das Gericht möglicherweise zumindest mit der Frage befassen, wie die Vorgänge juristisch zu werten seien, sagt Kai Stoffregen, Sprecher der Offenburger Anklagebehörde.

Die Frage im Waldläufer-Prozess: Gab es in Oppenau eine Geiselnahme oder nicht?

Der Revision liegt eine komplizierte Rechtsfrage zu Grunde. Können die wenigen Sekunden, die der Waldläufer die Polizeibeamten mit der Waffe bedroht hatte, bereits als Geiselnahme gewertet werden? Oder lediglich als Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

Wie lange hatte sich R. des Beamten „bemächtigt“, auf den er durchgehend die Waffe gerichtet hatte, und hat er dabei getan, was der Bundesgerichtshof als Mindestanforderung an eine Verurteilung wegen Geiselnahme definiert? Das Schöffengericht hatte diese Frage in seinem Urteil am Freitag vergangener Woche bejaht.

Der so genannte Waldläufer, nach dem im Sommer rund um Oppenau 2.500 Polizisten gefahndet hatten, war zu drei Jahren Haft wegen des gesamten Tatkomplexes verurteilt worden, beginnend mit dem Angriff auf die Beamten, denen er die vier Dienstwaffen wegnahm, bis zur Festnahme, bei der er einen SEK-Mann mit einem Axthieb am Fuß schwer verletzte.

Polizisten vor einer Halle
Unter großen Sicherheitsvorkehrungen ging in Offenburg der Prozess gegen den so genannten Waldläufer von Oppenau über die Bühne. Foto: Benedikt Spether

Keine Forderungen nach dem Polizeieinsatz

Unklar ist, welche finanziellen Forderungen auf Yves R. nach der Haftentlassung zukommen. Das Innenministerium hat offenbar nicht vor, die Kosten des fünf Tage dauernden Polizeieinsatzes in den Wäldern rund um Oppenau einzufordern: „Grundsätzlich muss ein Täter nicht dafür bezahlen, dass die Polizei ihre Arbeit macht“, sagt Ministeriumssprecher Renato Gigliotti.

Ob andere Forderungen gestellt werden, beispielsweise im Zusammenhang mit dem verletzten Polizeibeamten, der noch immer dienstunfähig ist, konnte Verteidigerin Melanie Mast nicht sagen.

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