Am Freitag und Samstag, 14. und 15 Januar, hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Ortenaukreis und in Pforzheim den Wert von 500 überschritten. Das haben die beiden zuständigen Gesundheitsämter am Samstag mitgeteilt.
Sie dürfen dann zwischen 21 und 5 Uhr ihr Zuhause nicht mehr ohne triftigen Grund verlassen. Die Beschränkungen werden wieder aufgehoben, wenn die Inzidenz fünf Tage lang unter 500 liegt.
Es gibt Ausnahmen von der Ausgangssperre in Pforzheim und dem Ortenaukreis
Doch auch für Ungeimpfte oder nicht Genesene gibt es Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung – wenn „triftige Gründe“ vorliegen. Den Landesvorgaben zufolge bestehen die beispielsweise im Hinblick auf die Berufsausübung und den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Gassigehen mit dem Hund ist gestattet, der dringende Arztbesuch ebenso.
Erlaubt sind zudem Spaziergänge sowie körperliche Bewegung allein im Freien. Auch der Besuch von Gottesdiensten oder Gemeinderatssitzungen ist niemandem verwehrt. Befreit von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie asymptomatisch sind, so das Landratsamt.
Wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge wieder unter 500 liegt, treten die Regelungen zu den Ausgangsbeschränkungen ab dem Tag nach der Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft.