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Verhandlungen im Mantel

Plexiglas und Masken: Das Offenburger Landgericht in Corona-Zeiten

Dem Offenburger Landgericht wird gerade große Aufmerksamkeit zuteil: Wegen dem Waldläufer-Prozess mussten das Gericht kurzfristig in die Reithalle ausweichen. Und auch sonst sind es besondere Justiz-Zeiten.

Hygiene wird in den Gerichtssälen groß geschrieben. Foto: Hubert Röderer
Hygiene wird in den Gerichtssälen groß geschrieben. Plexiglasscheiben und Mund-Nasen-Schutz sind Pflicht. Foto: Hubert Röderer

Plexiglasscheiben und Mund-Nasen-Schutzmasken, ein verstärkter Einsatz von Bildschirmen und regelmäßige Lüftungsunterbrechungen“: Auch das Landgericht Offenburg hat mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen.

Aus gesundheitlichen Gründen mussten auch schon Verhandlungen kurzfristig verschoben werden. Aus Abstandsgründen wurde ein größerer Prozess sogar in die Reithalle verlegt.

Die durchschnittliche monatliche Zahl von Verhandlungen am Landgericht ist nicht bekannt. „Wir führen keine Statistiken“, teilte Eva Weckert auf Anfrage mit.

Die Zahl dürfte sich aber verringert haben, so die Richterin und Pressesprecherin, „wenn auch nicht so stark wie zu Beginn der Pandemie, da inzwischen Sicherheitsvorkehrungen und Hygienekonzept deutlich verbessert werden konnten“.

Auch Messgeräte im Einsatz

In den Sitzungssälen wurden zahlreiche Plexiglasscheiben montiert, zudem CO2-Messgeräte aufgestellt: Werden bestimmte Grenzwerte überschritten, kann der Vorsitzende Richter eine „Lüftungspause“ bestimmen. Mitunter wird sogar im Mantel verhandelt.

Die Entscheidung, ob eine Sitzung überhaupt stattfindet, treffen die Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit. Dabei sind neben Fragen des Infektionsschutzes auch Freiheitsgrundrechte zu beachten: denkbar, dass einem Untersuchungshäftling die Freiheit winkt, dann ist es geboten, auf jeden Fall zu verhandeln.

Zivilverfahren, so Eva Weckert, können auch schriftlich oder online stattfinden, zuletzt waren es mehr als vor Corona. Das Landgericht sei mit entsprechender Software und zusätzlichen Kameras ausgestattet worden. In Strafverfahren aber dürfe so nicht verhandelt werden.

Um die Ansteckungsgefahr gering zu halten, seien „Dokumentenkameras“ angeschafft worden: So müssen sich Verteidiger, Staatsanwalt und Angeklagte nicht mehr vor dem Richtertisch versammeln, um sich etwa Fotos gemeinsam anzuschauen. Riesenbildschirme lassen eine Betrachtung vom Platz aus zu.

Masken erschweren Urteil

Das Tragen von Masken wird vom Gesundheitsamt „dringend empfohlen“, darauf weisen die Vorsitzenden Richter zu Beginn einer Verhandlung stets hin. Inzwischen ist es Usus, dass alle Sitzungsteilnehmer wie auch die Zuschauer Masken tragen. Der Vorsitzende Richter kann aber anordnen, dass ein Zeuge bei seiner Aussage die Maske abnimmt, so Eva Weckert, „wenn es zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage auch auf seine Mimik ankommt“.

Am Landgericht besteht ein umfassendes Hygienekonzept, inklusive der Verpflichtung, medizinische Masken zu tragen, das gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitgehend sei es auch gelungen, die Büroräume so zu verteilen, dass jede Person alleine in einem Zimmer sitze, verstärkt werde auch im Homeoffice gearbeitet.

Dank der im Zivilrecht eingeführten elektronischen Akte und der Möglichkeit, auf Datenbanken und Onlinearchive zuzugreifen, sei dies auch für Richter eine Option.

Verfahrensbeteiligte, Besucher und Mitarbeiter werden vom Gericht nicht getestet. Ausnahmen können gemacht werden, wenn etwa Betreuungsrichter Seniorenheime aufsuchen müssen, um Verfahrensbeteiligte vor Ort anzuhören. Um zu vermeiden, dass das Coronavirus in die Haftanstalten gelangt, sollen diejenigen, die regelmäßig Kontakt mit Gefangenen haben, aber möglichst oft getestet werden.

Zu diesem Zweck fährt auch ein „Test-Truck“ durch das Land, der Testungen insbesondere für Wachtmeister, aber auch für Mitarbeiter der Strafabteilung sowie Betreuungsrichter anbietet. Die beiden großen Säle haben längst eine eingeschränkte Sitzplatzzahl.

Öffentlichkeit hat Zugang

Eva Weckert stellt aber klar: „In jedem Verfahren kann die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit gewährt werden.“ Dass potentiellen Zuschauern der Besuch von Verhandlungen coronabedingt verwehrt werden musste, „ist mir nicht bekannt“.

Bei dem Verfahren gegen Yves R., der im Sommer 2020 in Oppenau von sich reden machte - musste aus Corona-Gründen in einen größeren Saal ausgewichen werden, die Reithalle: zu groß das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit. Weitere örtliche Verlegungen sind bisher nicht erfolgt, zeitliche indes schon.

Bei anderen Anlässen mussten aus Abstandsgründen und wegen des großen Interesses durchaus schon mehrfach Hallen in umliegenden Gemeinden angemietet werden: bei Zwangsversteigerungen von Immobilien. Keinem Interessenten, sagt die Gerichtssprecherin, dürfe der Zutritt verwehrt werden. Aktuell würden indes so gut wie keine Termine mehr angesetzt. Erst im Frühsommer soll dies wieder der Fall sein.

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