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Familienbesuch in Bochum steht auf der Kippe

Frau aus Renchen ärgert sich über unterschiedliche Corona-Regeln der Länder an Weihnachten

Eigentlich würde das Ehepaar Abb aus Renchen wie jedes Jahr zu Weihnachten Sohn, Schwiegertochter und Enkelin in der alten Heimat Bochum besuchen - wegen der Corona-Regeln wird daraus vielleicht nichts.

Ein Kind betrachtet am 21.12.2014 am Gabelmann in Bamberg (Bayern) einen mit Christbaumkugeln behangenen Weihnachtsbaum. Der Schmuck wird während der Adventszeit für einen guten Zweck verkauft. Foto: David Ebener/dpa ++
Enkelkind unterm Weihnachtsbaum: Darauf muss Christa Abb diesmal womöglich verzichten. Das hängt mit den zum Teil unterschiedlichen Corona-Regeln der Bundesländer zusammen, gegen die sich die Frau aus Renchen wehren will. Foto: David Ebener/dpa

Christa Abb ist wütend: Sie ärgert sich über die immer wieder kurzfristig geänderten Corona-Regeln – und darüber, dass sie deshalb vermutlich ihr Enkelkind zu Weihnachten nicht sehen kann. Die 77-Jährige wohnt mit ihrem Ehemann seit acht Jahren in Renchen, stammt aber aus Bochum, wo auch Sohn und Schwiegertochter samt der siebenjährigen Enkelin leben.

Zu Weihnachten fahren beide normalerweise in die alte Heimat und übernachten dort immer in einem Hotel um die Ecke. Dieses Jahr hat die Familie seit Beginn der Corona-Krise strikt auf gegenseitige Besuche verzichtet, damit das jetzt an den Feiertagen klappt. Dass sich die drei Generationen zuletzt persönlich gesehen haben, ist lange her: Das war im Februar, als sie den Geburtstag der Enkelin feierten.

Die Regeln wurden zigmal umgestellt.
Christa Abb, Leserin aus Renchen

„Die Regeln wurden zigmal umgestellt. Wir hatten schon das Hotel gebucht, und bis Montag (14. Dezember) hieß es noch, wir dürften für die drei Weihnachtstage anreisen“, sagt Christa Abb. Gemäß den Corona-Verordnungen dürfen Hotels in Nordrhein-Westfalen nun keine Privatleute, sondern nur noch Geschäftsreisende beherbergen.

„Aber welcher Geschäftsmann ist denn an Weihnachten unterwegs? Keiner.“ Die Hotels seien also leer, die Mitarbeiter müssten trotzdem zum Dienst antreten – unverständlich, findet Christa Abb. In Baden-Württemberg dagegen gilt über Weihnachten eine Ausnahme von diesem Verbot.

Es ist eine verfahrene Situation.
Herbert Decker, Dehoga-Kreisvorsitzender Achern

„Es ist eine verfahrene Situation und ein ständiges Hin und Her“, sagt auch Herbert Decker, der Acherner Kreisvorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga. In Baden-Württemberg dürfen Hotels vom 23. bis 27. Dezember Gäste aufnehmen, die ihre Familien besuchen.

„So sollte es auch sein, denn es nützt niemandem, wenn die Leute einsam und allein zu Hause sitzen“, sagt Decker, der betont, dass man die Vorgaben akzeptieren müsse. Sein „Engel“ in Sasbachwalden habe in dieser Zeit zwei Gäste: „Ich selbst hatte an den Feiertagen noch nie frei, und jetzt bekommen wir eben mal ein entspannteres Weihnachten.“

Privat statt im Hotel unterkommen könnten die Abbs nicht: „Da müssten wir in der Besucherritze schlafen.“ Auch kann sich die Familie an Weihnachten nicht in Renchen treffen, weil die Schwiegertochter noch einen Tag vor Heiligabend arbeitet. „Wir können in unserem Alter auch nicht einfach für einen Tag hin- und wieder zurückfahren“, sagt Christa Abb.

Bis ins Bundespresseamt durchgefragt

Aufgeben will sie noch nicht, sondern versucht, auch überregionale Medien aufmerksam zu machen: „Ich spreche ja für sehr viele Menschen. Fast jeden Abend gibt es Sondersendungen, aber über dieses Thema spricht niemand.“ Bis ins Bundespresseamt in Berlin hat sie sich von Renchen aus durchtelefoniert: „Man hat mir gesagt, dass man das so akzeptieren muss, die Verordnung sei eben beschlossen und noch dazu Ländersache.“

Auch wenn sie auf dieser Ebene nicht auf Gehör gestoßen sei, wolle sie es weiter versuchen. „Man sperrt uns Familien sozusagen weg, wenn man nicht gerade um die Ecke wohnt. Ich bin sehr daran interessiert, dass doch noch eine Änderung der Regeln kommt.“

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