
Risse in Putz und Mauerwerk, in Bodenplatten, Kachelofen und Wandfliesen sind vor allem in der nördlichen Ortenau die Folge von drei induzierten Erdbeben. Rund 500 Schadensmeldungen aus der Ortenau und dem Landkreis Rastatt gingen bei den Behörden ein. Ausgelöst wurden sie 2020 und 2021 durch Bohrungen zur Nutzung von Tiefengeothermie durch die Firma Fonroche/Geoven in Vendenheim, nördlich von Straßburg.
Die eigenen Gebäudeversicherungen greifen nicht, Entschädigung ist nur von der Versicherung von Fonroche zu erwarten. Zwar wurden viele Schäden schon begutachtet, etliche haben sogar schon eine Zusage bekommen. Doch die finanziellen Abschläge sind immens und immer an knebelnde Bedingungen geknüpft und die dazugehörigen Gutachten wurden nie vorgelegt.
Manche haben trotzdem die Angebote angenommen, viele wollen sich aber mit den vorgeschlagenen Regulierungen und der schleppenden Bearbeitung nicht abfinden. Doch da schadensrechtliche Regulierungen dem reinen Privatrecht zuzurechnen sind, sind die geschädigten Hauseigentümer weitestgehend auf sich alleine gestellt, die Kommunen können nur Hilfestellungen geben.
Haftung und Schadenregulierung stehen im Fokus
Deswegen hat sich nun in Rheinau die „Interessensgemeinschaft Geoven-Geschädigter“ (IGG) formiert. Aus rechtlichen Gründen wurde die IGG als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gegründet. Man traf sich coronabedingt im kleinen Kreis. Die ehrenamtliche Geschäftsführung teilen sich Frank Schmidt aus Honau, Klaus Freudenberger aus Kork, Markus Bleier aus Freistett und die Honauer Ortsvorsteherin Annette Fritsch-Acar. Als Beiräte unterstützen Stefan Durban und Elmar Strobel aus Freistett, Claudia Wuttke aus Kehl, Dieter Schmidt aus Honau und Norman Nesselhauf aus Ottersweier.
Inzwischen hat die Interessengemeinschaft ein Anwaltsbüro, das bereits Geothermie-Geschädigte in Staufen und in Böblingen erfolgreich vertreten hat, beauftragt, die gemeinsamen Interessen der geschädigten Eigentümer von Gebäuden gegenüber Geoven zu vertreten.
Schwerpunkte der Beauftragung liegen auf der Klärung grundsätzlicher Fragen der Haftung und der Schadenregulierung, auf Verhandlungen mit Geoven über die Installierung eines allgemeinen Schadensregulierungs-Regimes sowie über angemessene Entschädigungszahlungen und der nachhaltigen Abwehr weiterer Schäden.
Ein zentrales Anliegen der Geschädigten ist es, Einblick in die im Auftrag der Versicherung erstellten Gutachten zu erhalten, um beurteilen zu können, ob die Grundlagen zur Berechnung des Schadensersatzes zutreffend sind.
„Bei einer ersten Prüfung wurde deutlich, dass in den Vergleichsangeboten der Versicherung gesetzte Fristen für die Annahme des Angebots, Abschläge und Haftungsausschlüsse die Geschädigten zusätzlich benachteiligen würden“, so der Pressesprecher der IGG, Klaus Freudenberger.
Die Gesellschaft bietet insbesondere Geschädigten einen Beitritt an. Doch können grundsätzlich alle natürlichen oder juristischen Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts einen Antrag auf Beitritt stellen. Zur Deckung der entstehenden Kosten für die Wahrung der Interessen wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 50 Euro sowie eine einmalige Einlage von 100 Euro je geschädigtem Objekt erhoben. Die Gesellschaft wird durch eine ehrenamtlich tätige Geschäftsführung vertreten.
Kontakt
Interessierte wenden sich per E-Mail an info@ig-gg.de oder per Post an IG Geoven-Geschädigte, Annette Fritsch-Acar, Gieselbachstraße 23, 77866 Rheinau.