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Geflügelpest

Sorge vor dem Virus: Geflügel muss in der Ortenau weiter im Stall bleiben

Seit Ende Februar eine mit der Geflügelpest infizierte Möwe bei Rheinau gefunden wurde, muss Geflügel in Teilen der Ortenau im Stall bleiben. So geht es jetzt weiter.

Ein toter Vogel liegt am Deich der zu Hamburg gehörenden Insel Neuwerk.
In der Ortenau werden derzeit vermehrt verendete Wildvögel gemeldet (Symbolbild). Foto: Sina Schuldt/dpa

Geflügel im Ortenaukreis muss weiter im Stall bleiben: Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung verlängert wegen der Geflügelpest die Aufstallungsanordnung vorsorglich bis Donnerstag, 6. April. Das teilt das Landratsamt mit.

„Es ist nach wie vor davon auszugehen, dass das Virus in der Wildvogelpopulation zirkuliert und somit die Infektionsgefahr für gehaltene Vögel keinesfalls gebannt ist“, sagt Amtsleiter Jan Loewer.

Die letzte im Ortenaukreis positiv auf Geflügelpest untersuchte Möwe wurde am 27. Februar am Rheinufer bei Rheinau-Diersheim gefunden. Das Tier war im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Freiburg untersucht und positiv auf das sogenannte Aviäre Influenzavirus getestet worden – die Geflügelpest. Seitdem wurde im Kreis kein weiterer Fall bekannt.

Vermehrt tote Wildvögel in der Ortenau gemeldet

Zurzeit würden im Ortenaukreis jedoch vermehrt verendete Wildvögel gemeldet, geborgen und untersucht. Am 11. März wurde außerdem bei einem Hühnerbestand im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald die Geflügelpest diagnostiziert, bei der ein Viruseintrag durch infizierte Wildvögel vermutet wird.

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung wisse um die herausfordernde Situation für Geflügelhalter, letztlich diene die Verlängerung aber dem Schutz und könne Schlimmeres vermeiden.

Von der Anordnung betroffen sind die Kommunen Achern, Renchen, Rheinau, Appenweier, Kehl und Offenburg sowie Berghaupten, Biberach, Friesenheim, Gengenbach, Hohberg, Kappel-Grafenhausen (westlich der A5), Meißenheim, Neuried, Ohlsbach, Ortenberg, Rhinau (gemeindefreies Gebiet), Rust, Schutterwald, Schwanau und Willstätt.

Die zugehörige Allgemeinverfügung ist auf der Webseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de/Bekanntmachungen einzusehen.

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