„Die Telekom bestand auf dem Bauantrag, da war nichts mehr zu machen“, erklärt Sasbachs Bürgermeister Gregor Bühler (CDU).
Das Grunddilemma formulierte der Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung im September 2020 so: „Der Vermieter hat, ohne mit uns zu reden, den Vertrag mit der Telekom geschlossen.“
Konkret bedeutet dies, dass die Telekom am 9. Juli einen Bauantrag für den Mobilfunkmast einreichte und dieser von der Gemeinde und vor allem von der Baurechtsbehörde des Landratsamtes als genehmigungsfähig einstuft wurde, zumal auch die Bundesnetzagentur gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz eine Standortortbescheinigung ausstellte.
Winzer schafft vollendete Tatsachen
Das Grundstück hatte ein Winzer aus einem Acherner Stadtteil der Telekom zur Verfügung gestellt und damit vollendete Tatsachen geschaffen, an denen baurechtlich nichts mehr oder vielleicht nur mit einem extrem hohen finanziellen und juristischem Aufwand der Gemeinde etwas zu rütteln gewesen wäre.
Dies ließ die Sasbacher Verwaltung gemäß dem Beschluss der Gemeinderäte vom 21. September und Kritik aus der Bürgerschaft prüfen.
Doch die Telekom zog von ihrem Bauvorhaben nicht zurück und baute nun den Mobilfunkmast, weil sie nach Bestätigung aller zuständigen Behörden bauen darf und keine rechtlichen Vorgaben dem entgegenstehen.