Flüchtlinge aus der Ukraine können in einem Teilbereich des Klostergebäudes Erlenbad wohnen. Dazu gaben die Sasbacher Gemeinderäte ihr einstimmiges Votum. Doch gegenüber der ursprünglichen Version in der Sitzungsvorlage konkretisierte Bürgermeister Gregor Bühler (CDU) den Beschlussvorschlag in der jüngsten Sitzung.
Demnach erteilten die Gemeinderäte ihre Zustimmung für eine vorübergehende Unterbringung von bis zu 50 Flüchtlingen. Weiter wurde beschlossen, das bauplanungsrechtliche Einvernehmen zur Umnutzung für die Dauer von sechs Monaten zu erteilen. Eine Verlängerung muss der Gemeinderat erneut beschließen.
Vor dem Beschluss informierte der Bürgermeister darüber, dass in der Gemeinde derzeit 60 Flüchtlinge aus der Ukraine wohnen und diese alle dezentral in elf Wohnungen in Sasbach und Obersasbach untergebracht wurden.
Dies wurde durch das „außerordentliche Engagement“ der Bürger möglich, wofür sich Bühler bedankte. Doch der Strom der asylsuchenden Flüchtlinge aus der Ukraine und aus anderen Ländern der Welt reiße nicht ab, sodass die Angebote von Wohnungsgebern demnächst ausgeschöpft seien und die Aufnahmekapazitäten an ihre Grenzen gelangen.
Dies betreffe auch die Landeserstaufnahmestellen. Deshalb würden Flüchtlinge auf direktem Weg in die Erstunterbringung der Landkreise weitervermittelt. So müsste das Landratsamt Ortenau weiterhin Flüchtlinge in vierstelliger Zahl aufnehmen und unterbringen.
Mehr als 900 Ukrainer sind in Ortenaukreis geflüchtet
Mit Stand vom 1. September befänden sich mehr als 900 Menschen aus der Ukraine in der vorläufigen Unterbringung des Kreises. Deshalb stehe die Kreisverwaltung unter enormen Druck und vor riesigen Herausforderungen. Alle Bürgermeister wurden darüber informiert, dass mit weiteren Anschlussunterbringungen zu rechnen sei, so Bühler.
Das Landratsamt wandte sich deshalb Anfang September an die Gemeinde Sasbach sowie an den neuen Eigentümer des Klosters-Areals Erlenbad, Jürgen Grossmann, und bat um Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen.
Ein Ortstermin mit allen Verantwortlichen fand am 7. September statt. Eine vorübergehende Unterbringung in einem Teilbereich des Klostergebäudes über dem Küchentrakt wurde für möglich gehalten.
Die vorhandene Infrastruktur könne mit nur sehr wenigen baulichen Anpassungen genutzt werden, wobei der Bürgermeister auch deutlich betonte, dass eine Nutzung von mehr als maximal 50 Personen seitens der Verwaltung und nach Rücksprache mit dem Eigentümer strikt abgelehnt werde.
Gemeinde Sasbach ist zur Aufnahme verpflichtet
In der Sitzungsvorlage wurde Gründe wie Abnutzung einer historischen Anlage, Denkmalschutz, geordnete Unterbringungsabläufe, Fluktuation und Sicherheit, Sauberkeit im Innen- und im Außenbereich der Klosteranlage oder sozial benötigter Betreuungsangebote des Landkreises genannt.
Das Landratsamt habe zugesichert, dass die Aufnahmekapazität auf die zu erfüllende Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde Sasbach vollumfänglich angerechnet werde. Finanzielle Mittel aus dem Haushalt der Gemeinde Sasbach müssen nicht aufgebracht werden.
Da sind Menschen in Not, ich unterstütze das.Ambros Bühler, stellvertretender Bürgermeister
„Da sind Menschen in Not, ich unterstütze das“, so Ambros Bühler, stellvertretender Bürgermeister. Für ihn war auch wichtig, dass die vorübergehende Unterbringung zunächst auf sechs Monate beschränkt sei und dann verlängert werden könne, worüber der Gemeinderat befinde.
Er sah ein gewisses Problem darin, dass durch die Unterbringung von Flüchtlingen das primäre Anliegen des Eigentümers hinten angestellt werde. „Helfende Hände werden immer gebraucht“, so der Bürgermeister auf eine Anfrage von Wolfgang Hetzel, ob der ehrenamtliche Helferkreis aktiv werden müsste.
Es sollen ausschließlich Frauen mit Kindern kommen, so Gregor Bühler. Nach einer Frage von Markus Kraus zum Thema Kindergarten und Schule feststellte Bühler fest, dass diese Einrichtungen aufgrund der kurzen Unterbringungszeit nicht benötigt würden. Ansonsten sei der Ortenaukreis für die Betreuung der Flüchtlinge zuständig.