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Auf Alternativen ausweichen

Zwei Tage vor Sasbacher Katharinenmarkt: Landratsamt lehnt Parkraumkonzept ab

Kurzfristige Absage: Ursprünglich war für den Sasbacher Katharinenmarkt ausreichend Platz zum Parken angedacht. Doch das Landratsamt greift ein.

Absage des Katharinen-Marktes und der Martinsumzüge in Sasbach
Den Katharinen-Markt gibt es seit 1782 in Sasbach, nun wurde das Parkraumkonzept kurzfristig abgelehnt. Foto: Roland Spether

Nur zwei Tage vor dem Katharinenmarkt in Sasbach hat das Landratsamt des Ortenaukreises das Parkraumkonzept der Gemeinde ohne einen Alternativvorschlag abgelehnt. Das teilte Sasbachs Hauptamtsleiter Marcel Stöckel am Montagabend mit.

Die Sasbacher Gemeindeverwaltung wollte Besuchern eigentlich ausreichend Parkraum zur Verfügung stellen. Denn spätestens seit der Anbringung der Radschutzstreifen auf beiden Straßenseiten in der Bühler Straße und in der Hauptstraße ist es mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung nicht mehr gestattet, diese zu befahren oder gar ein Fahrzeug zum Parken dort abzustellen.

Doch für die große Marktveranstaltung sah das Parkraumkonzept vor, den Radschutzstreifen an ausgewählten Abschnitten ausnahmsweise für diesen Tag kurzzeitig zu unterbrechen, um Besuchern eine Möglichkeit des Marktbesuches zu gewähren. Die Absperrungen und auch eindeutige Beschilderung war bereits fest eingeplant und wurde beim Landratsamt entsprechend eingereicht.

Parkraumkonzept für Sasbacher Katharinenmarkt schon schon veröffentlicht

Demnach wäre der Radschutzstreifen aus Achern nach Bühl vollständig freigehalten worden und aus Fahrtrichtung Bühl nach Achern abschnittsweise und ausnahmsweise aufgrund der über 200 Jahre alten Marktveranstaltung an einigen Abschnitten zum Parken mit den typischen blauen „P“-Schildern freigegeben worden.

Teilweise wurde das Parkraumkonzept bereits so veröffentlicht. Doch nun lehnte der Ortenaukreis die Verkehrsplanung „kurz vor knapp“ ab.

Die Begründung des Landratsamts: Das Halteverbot im Bereich des Schutzstreifens sei gesetzlich verankert. „Dieses mit teilweisen Demarkierungen beziehungsweise Kennzeichnung durch Verkehrszeichen außer Kraft zu setzen, um Parkflächen zu schaffen, sei für die Verkehrsteilnehmer vor allem bei Dunkelheit nicht einfach zu erfassen, vor allem auch bei Dämmerung und Dunkelheit.“

Die angedachten Parkraumangebote durch die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde des Ortenaukreises fallen somit gänzlich weg. Verkehrsteilnehmer müssen damit rechnen, beim Abstellen eines Fahrzeuges in der Bühler Straße und in der Hauptstraße ein Strafmandat und bei längeren Parken noch dazu einen Punkt in der Verkehrssünderkartei zu kassieren.

Dies wollte die Gemeinde Sasbach eigentlich verhindern. Die Gemeindeverwaltung bedauere die Entscheidung des Landratsamts.

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