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Landgericht Offenburg

Streit um vergessene Ente in Oberwolfach: Gemeinde will nicht teilen

Versteckt hinter einem Holzstapel: Nachdem die Gemeinde Oberwolfach eine Scheune erworben hatte, fand man darin eine vergessene Ente. Jetzt war das Auto Streitthema vor dem Landgericht Offenburg. Das Ergebnis: Die Gemeinde will mit der früheren Besitzerin nicht teilen.

Ente Oberwolfach
Die Sitze des Citroen 2CV, den die Gemeinde Wolfach 2017 in der von ihr erworbenen Scheune entdeckte, waren noch originalverpackt. Die Besitzverhältnisse gelten weiterhin als ungeklärt. Foto: Gemeinde Oberwolfach

Davon träumt jeder Oldtimer-Fan: 2017 war in einer Scheune in Oberwolfach ein werksneuer Citroën 2CV gefunden worden , versteckt hinter einem Holzstapel und in Bestzustand. Den Zufallsfund hatte die Gemeinde Oberwolfach nach dem Erwerb der Scheune gemacht und gegen das Höchstgebot von 24.500 Euro verkauft. Diese Summe wird nun von der früheren Eigentümerin der Scheune eingefordert. Eine gütliche Einigung scheiterte am Mittwoch vor dem Landgericht Offenburg.

„Wir verhandeln heute über Glück“, eröffnete Richter Werner Kadel lächelnd die Verhandlung des nicht alltäglichen Falls vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts. In der Tat – solche Scheunenfunde wie jenen in Oberwolfach gibt es extrem selten. Gerade mal 14 Kilometer hatte die rote Ente auf dem Tacho, die verborgen und vergessen in einem Schuppen die Zeit überdauerte – ein 27 Jahre altes originales Prachtexemplar der letzten Baureihe. Selbst die Sitze waren noch in Plastikfolie eingepackt.

Schmuckstück tauchte auf „wie der heilige Gral“

Dass sich hinter den hohen Brennholzstapeln ein solches Schmuckstück befindet, hatte die letzte Besitzerin des Schuppens nicht gewusst, als sie das Gebäude nebst mehreren Grundstücken an die Gemeinde Oberwolfach verkaufte. Das Holzlager wurde von der Gemeinde „ungeräumt“ übernommen, wie es auch der Kaufvertrag vorsah. „Oh Wunder, wie der heilige Gral“, so Kadel, sei beim Räumen durch die Gemeindearbeiter die werksneue Ente aufgetaucht: „Das hat die Gemeinde sehr erfreut.“

Ehemann soll den Wagen eingemottet haben

Es steht zu vermuten, dass der 2016 verstorbene Ehemann der heute 68-jährigen Klägerin den Wagen hinterm Brennholz eingemottet hat – Papiere über einen Kauf gibt es nicht mehr, wie das Gericht auf Anfrage bestätigte. Die Klägerin selbst wurde vor der Zivilkammer nebst ihrem Anwalt Patrik Beausencourt aus Weilheim durch ihre als amtliche Betreuerin eingesetzte Schwester vertreten.

Die formale Klägerin selbst leidet seit 2010 an einer schweren Krankheit und steht seit 2013 unter Betreuung. Ihre gesetzliche Vertreterin ist verpflichtet, wie auch Richter Kadel bestätigte, sich einzuschalten „wenn Vermögen da ist.“ Die 24.500 Euro stünden also der früheren Eigentümerin der Scheune zu.

Frühere Grundstücksbesitzerin und Gemeinde streiten

Die Klägerseite hebt darauf ab, dass sie Grundstücke und nicht ein Auto verkauft habe. Dagegen beharrt die Gemeinde auf dem Standpunkt, mit dem Holzlager alles erworben zu haben, was sich darin befand – zumal es als „ungeräumt“ übereignet wurde und der Inhalt die Klägerseite nicht interessiert habe: „Alles, was im Holzschuppen war, sollte auf die Gemeinde übergehen“, so der Offenburger Rechtsanwalt Jürgen Zimmer, der an der Seite von Oberwolfachs Hauptamtsleiter Anton Schöner die Beklagte vertritt.

War Kommune überhaupt Besitzerin der Ente?

Wie Richter Kadel im Folgenden den Fall aufdröselte, hätte jeder Falldiskussion am juristischen Uni-Seminar zur Ehre gereicht. Er warf die Frage auf, ob die Gemeinde überhaupt offizielle Eigentümerin der Ente geworden ist. Ein entsprechendes Dokument existiert aber nicht – auch weil niemand von ihr wusste.

Auch die Forderung, die Klägerseite müsse beweisen, dass sie im Besitz der Ente gewesen sei, lässt sich aus Sicht des Richters kaum halten: Es werde ja wohl kaum jemand nach dem Kauf den Holzstapel beiseite geräumt, die Ente platziert und das Holz wieder aufgestapelt haben: „Zwar fliegen Enten, aber nicht, wenn sie von Citroën hergestellt wurden.“ Es spreche vieles dafür, dass der verstorbene Ehemann die Ente erworben habe.

Richter schlägt vor, „das Glück zu teilen“

Kadels erstes Fazit: „Ein Anspruch der Klägerseite könnte bestehen.“ Kadel schlug den beiden Parteien vor, „das Glück zu teilen.“ Der Gemeinde sei es in den Schoß gefallen, und die Klägerin hätte ohne einen Grundstücksverkauf vor ihrem Ableben möglicherweise nie von der Ente erfahren.

Von einem Vergleich wollten die Oberwolfacher Vertreter jedoch nichts wissen. Sie beharren auf Klageabweisung. Kadel musste die Güteverhandlung für gescheitert erklären. Am 30. April will der Richter nun seine Entscheidung verkünden: „Ich werde mir bis dahin ein paar schlaue Gedanken machen“, so Kadel.

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