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Revision abgelehnt

Urteil gegen „Waldläufer von Oppenau“ ist rechtskräftig

Das Urteil gegen Yves R., der als „Waldläufer von Oppenau“ bekannt wurde, ist rechtskräftig. Die Anwälte des 32-Jährigen hatten vor dem Bundesgerichtshof Revision eingelegt und waren gescheitert.

Ein Hubschrauber der Polizei startet mit Spezialkräften an Bord von einem Sportplatz, welcher der Polizei als Sammelpunkt dient.
Großfahndung in Oppenau: Allein drei Hubschrauber suchten nach Yves R. und den verschwundenen Dienstwaffe der Polizisten im Juli 2020. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Die Verurteilung des als „Waldläufer von Oppenau“ bekannt gewordenen Yves R. zu drei Jahren Haft unter anderem wegen Geiselnahme ist rechtskräftig. Die Revision der Verteidigung wurde als unbegründet verworfen, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und das Offenburger Landgericht am Dienstag mitteilten.

Prozess um „Waldläufer von Oppenau“: Geiselnahme vom Gericht bestätigt

Fraglich war aus Sicht der Anwälte vor allem, ob die wenigen Momente, in denen die Polizeibeamten von dem Mann mit der Waffe bedroht worden waren, als Geiselnahme gewertet werden können. Das höchste deutsche Gericht in Zivil- und Strafsachen bestätigte hier die Auffassung des Landgerichts.

Yves R. hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Die Polizei suchte mit einem Großaufgebot nach ihm. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau.

Mitte Februar war der damals 32-Jährige wegen Geiselnahme, Waffendelikten sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und weiteren Delikten verurteilt worden.

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