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Ortenau

Vogelgrippe-Fall in Kehl

Die Vogelgrippe ist in der Ortenau angekommen. Die Krankheit wurde im Stall eines Hobbyhalter in Kehl-Kittersburg nachgewiesen.

Hühner stehen in einem Geflügelhof. In Deutschland legt ein Huhn im Schnitt 301 Eier pro Jahr.
Die Vogelgrippe ist in der Ortenau angekommen. Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Nachdem zuletzt am 22. April in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg, wie berichtet, die Vogelgrippe ausgebrochen war, wurde nach Angaben des Landratsamtes in Offenburg nun auch auf deutscher Seite, in einer Hobbyhaltung in Kehl-Kittersburg, das Geflügelpestvirus amtlich festgestellt. Ursache ist vermutlich die Ansteckung über Wildvögel.

Auch in diesem Fall werden sogenannten Restriktionszonen gebildet, in denen abgestufte Bekämpfungsmaßnahmen gelten: Die Schutzzone, einen inneren Ring, der mindestens drei Kilometer um den Ausbruchsbetrieb herum gebildet wird und die Überwachungszone, mit einem Mindestradius von zehn Kilometern.

Zum Schutz vor Erregereinschleppung in bislang nicht betroffenen Haltungen gelten in diesen Gebieten die strikte Absonderung gehaltener Vögel von Wildvögeln, bestimmte Verbringungsverbote vor allem für Geflügel und Eier, Betretungskontrolle für betriebsfremde Personen, Desinfektionsvorschriften, das Verbot der Veranstaltung von Geflügelmärkten und -schauen und, im Falle der Schutzzone, amtliche Untersuchungen der Bestände.

Die Bestimmungen im Einzelnen und die Abgrenzung der einzelnen Restriktionszonen sind in der Allgemeinverfügung des Ortenaukreises vom 10. Mai auf der Internetseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de dargestellt.

Der Fall habe gezeigt, dass in dem betroffenen Gebiet nach wie vor eine ganz reale Gefahr besteht, dass Wildvögel, etwa über Ausscheidungen oder das Aufsuchen von Fütterungen gehaltener Vögel den Erreger auf Hausvogelbestände übertragen, wie das Landratsamt weiter mitteilt.

Die Aufstallung aller gehaltenen Vögel in dem Gebiet mit einer strikten Abschirmung gegen Wildvögel ist daher unbedingt erforderlich, um das eigene Geflügel zu schützen. Durch die Einschränkungen bei der Eier- und Geflügelvermarktung innerhalb der Restriktionsgebiete sind durch einen Ausbruch neben den Tieren selbst aber immer auch die gewerblichen Geflügelhalter betroffen, selbst wenn durch das Veterinäramt auf Antrag bestimmte Ausnahmen für die Vermarktung möglich sind, sofern die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Aus diesem Grund empfiehlt das Amt für Veterinärwesen besonders im Bereich entlang des Rheins, auch außerhalb der Restriktionszonen, alle gehaltenen Vögel vorübergehend aufzustallen. Es ist daher besonders wichtig, dass alle Halter von Vögeln die Biosicherheitsmaßnahmen noch konsequenter umsetzen, als bisher schon. Dies betrifft auch Hobby-Geflügelhalter mit nur wenigen Tieren.

Beim Menschen sind in Deutschland aktuell keine Vogelgrippe-Erkrankungen bekannt. Laut Robert-Koch-Institut gibt es derzeit weltweit auch keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Dennoch sollen keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden.

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