Im Rechtsstreit um mögliche Gesundheitsgefahren durch die Pille „Yasminelle“ wird an diesem Freitag, 9.30 Uhr, die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe erwartet.
Geklagt hat eine Frau aus dem Ortenaukreis. Die heute 37-Jährige erlitt 2009 eine beidseitige Lungenembolie und einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und war fast gestorben.
Sie führt dies auf die Einnahme der Verhütungspille zurück und fordert Schadenersatz vom Pharmavertreiber Bayer Vital GmbH (Az. 14 U 19/19).
Vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen war die Frau 2018 gescheitert. Nun entscheidet das Oberlandesgericht in seiner Freiburger Außenstelle.
Bayer hält Ansprüche der Klägerin für unbegründet
Das Präparat mit dem Wirkstoff Drospirenon gehört zu den Verhütungspillen der sogenannten vierten Generation, die immer wieder wegen erhöhter Thrombose-Risiken in der Kritik stehen.
Die Bayer Vital GmbH hält die Ansprüche der Klägerin für unbegründet.
Niedrig dosierte kombinierte Antibabypillen wie „Yasminelle“ hätten bei bestimmungsgemäßer Einnahme ein positives Nutzen-Risiko-Profil, so das Unternehmen.
37-Jährige aus der Ortenau leidet bis heute
Die 37-Jährige leidet nach eigenen Worten bis heute an den Folgen des lebensgefährlichen Zusammenbruchs vor zwölf Jahren.
Sie habe ein Lymphödem im Bein, eine Thrombose im Becken, zerstörte Venen und eine beeinträchtigte Herz-Lungenfunktion, sagte sie. Sie hoffe, dass ihre Ansprüche nun anerkannt würden.
In den USA musste Bayer bereits viel Geld bezahlen
In den USA hat Bayer wegen Drospirenon enthaltenden Präparaten bereits hohe Vergleichszahlungen leisten müssen.
10.600 Anspruchstellerinnen erhielten dort wegen Erkrankungen infolge venöser Blutgerinnsel insgesamt rund 2,1 Milliarden US-Dollar, wie das Leverkusener Unternehmen Anfang Mai mitteilte. Eine Haftung sei aber nicht anerkannt worden.
Im Zusammenhang mit den Präparaten sind nach Bayer-Angaben noch weitere Verfahren anhängig: zwei in den USA und „weniger als zehn“ in Ländern außerhalb der USA und Kanada, davon zwei in Deutschland.