Es wird wieder voller in der Offenburger Reithalle. Seit sie am dritten Tag des Prozesses um den Oppenauer Waldläufer ausgesagt haben, sitzen Freunde und Familie im Saal und versuchen, Yves R. den Rücken zu stärken. Das ist gar nicht so einfach.
Der 32 Jahre alte Angeklagte blickt meist in eine andere Richtung. Er ignoriert auch seine „Lebensgefährtin“, die in jeder Prozesspause aufsteht und flehentliche Blicke in Richtung Anklagebank wirft. Wie die ganz große Liebe sieht es, jedenfalls von Seiten des Waldläufers, eher nicht aus.
Drei Jahre und neun Monate Haft gefordert
Doch vielleicht gehen R. auch gerade andere Dinge durch den Kopf. Staatsanwältin Raffaela Sinz hat eben in ihrem Plädoyer drei Jahre und neun Monate Haft für ihn gefordert. Wegen Geiselnahme, dem Axthieb gegen einen Polizisten bei der Festnahme und einer ganzen Reihe von Waffendelikten.
Und so lässt sich R. die Handschellen anlegen und trottet, begleitet von Justizbeamten, davon ohne noch einmal zurückzublicken. Am Freitag soll das Urteil fallen im Prozess um den Mann, der im Juli 2.500 Polizisten im Renchtal auf Trab gehalten hatte. Die größte Fahndung in der Geschichte des Ortenaukreises.
Es ist ein merkwürdiges Verfahren. Der psychiatrische Sachverständige Stephan Bork wie Anwältin Melanie Mast („an diesen Mandanten werde ich mich mein ganzes Leben lang erinnern“) bescheinigen dem Angeklagten außerordentliche Intelligenz. Doch der sitzt nur da, starrt vor sich hin. Selbst das Schlusswort bleibt einsilbig: Er schließe sich seiner Anwältin an.
Der Fall an sich ist klar
Eigentlich sind sich alle im Saal ja einig, was geschehen ist. Yves R. hat vier Polizisten bei einer Routinekontrolle in Oppenau die Waffen abgenommen, sich fünf Tage im Wald versteckt, vor Hubschraubern, Mantrailerhunden, SEK-Beamten, Bereitschaftspolizisten.
Und am Ende hat er bei der Festnahme einen SEK-Mann mit dem Beil am Fuß verletzt. Der ist heute noch dienstunfähig, macht gerade eine Reha durch, wie sein Chef am Dienstag in Offenburg berichtet. „Der Beamte hat an dem Vorfall schon zu knabbern“, sagt der 51 Jahre alte Polizeidirektor.
Juristisch könnte das Verfahren zu einem sehr engen Rennen werden. War die Entwaffnung der Polizisten eine Geiselnahme, wie die Staatsanwältin meint? Das hieße auch in einem minder schweren Fall mindesten ein Jahr Gefängnis allein dafür. Oder war es am Ende „nur“ Widerstand gegen und ein Angriff auf Vollstreckungsbeamte, wie die Verteidiger Melanie Mast und York Fratzky argumentieren? „Der Sachverhalt ist von Anfang an klar, doch die rechtliche Einordnung ist für uns Juristen überaus spannend“, sagt Mast.
Der Mann hat an dem Vorfall schon zu knabbern.Polizeidirektor, Einsatzleiter und Chef SEK
Es ist kompliziert. Einfach gesagt, für eine Geiselnahme muss man sich schon anstrengen. Juristisch korrekt ausgedrückt: Eine Geiselnahme entsteht nicht gleich, wenn man sich eines anderen „bemächtigt“, wie es die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer formuliert, sondern erst, wenn sich diese Lage stabilisiert, indem der Täter beispielsweise einen zweiten Akt des Geschehens eröffnet.
Konkret heißt das im Oppenauer Fall: Hat R. einen zweiten Schauplatz geschaffen, als er mit den beiden Polizisten aus der Hütte auf den Vorplatz ging? Dass sich Anklage und Verteidigung hier nicht einig sind, liegt auf der Hand. Mast forderte ein Jahr und sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung.
Lange Vorstrafenliste
Die lange Vorstrafenliste von Yves R. wird begleitet von einer ebenso langen Aneinanderreihung von psychiatrischen Begutachtungen und Behandlungen. Das ging los im Alter von neun Jahren, als man ihm eine Störung des Sozialverhaltens bescheinigte. Mit 15 wurde ihm eine narzisstische Störung attestiert, mit 22 Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung.
Stephan Bork, forensischer Psychiater an der Uniklinik Tübingen und in Offenburg oft als Gutachter gesehen, listetet nicht alles auf, die komplette Liste hat das Gericht. Zwei Gespräche hatte er nach der Festnahme im Sommer 2020 mit R., am Ende bescheinigt er ihm „Selbstunsicherheit, fehlendes Urvertrauen“ sowie, im Ergebnis, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung.
Und doch erlag auch Bork ein wenig diesem Mann, der sich im Prozess in eisernes Schweigen geflüchtet hatte. „Es hat mich in den Fingern gejuckt, die Neutralität des Gutachters zu verlassen und in ein therapeutisches Verhältnis einzutreten. Er hat großes Potenzial, es wäre schade, wenn er sich das verbauen würde.“